hab mal ne frage ich habe eine neue tastatur da steht mit spritzwasserschutz.........
wie weit kann ich mich gesetzlich darauf stützen bezüglich garantie?
in wie weit darf man sich darauf verlassen?
ob ich die mal mit einem glas wasser teste?
denn....die alte tastatur...
hat den kaffe nicht überlebt gestern da wollt ich jetzt ein wenig vorsorgen...........
danke im voraus für eure antworten;-)
lg admina
Wende Dich stets der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter Dich.
Re: neue tastatur...mit spritzwasserschutz...
hi admina
so ganz eigenwillig betrachtet gehört deine fragestellung eigentlich in die rubrik "rechtliches" und nicht "pc-support" - aber wer ist schon so pingelig, wenn's um kaffee und wasser geht...
als erstes stellt sich wohl die frage, weshalb du dich überhaupt "stützen" musst. da nun eine tastatur kein krückstock ist, du als diese nicht ihrem zweck entsprechend verwendest, wäre diesbezüglich ohnehin schon mal nix mit "garantie"...ggg
wie weit du dich darauf verlassen willst, ist abhängig von deiner ganz persönlichen risikobereitschaft. nehme zwar nicht an, dass du wissen willst, wie weit du dich auf die tastatur abstützend vorbeugen darfst (was wieder grössen-, figur- und gewichtsabhängig wäre), doch ist nun mal einfach so, dass niemand weiss, ob man sich auf etwas verlassen kann, bis tatsächlich eine risikobehaftete oder gar schädigende situation eintrifft. selbst beim eintreffen des widrigen umstandes besteht noch keine klarheit, zumal noch mit heftiger gegenwehr zwar nicht der tastatur doch des garantieverpflichteten rechnen musst... gggg
einem test mit tee ins einer ursprünglichen, also nicht in flüssigkeit aufgelöster form, würde eigentlich nichts entgegen stehen - denn kannst mit druckluft wieder entfernen. in gelöster form hingegen wäre davon abzuraten, zumal der garantieverpflichtete dann schon am geruch deine bevorzugte teesorte erkennt und ja klar von wasser und nicht von irgendwelchen aromatischen getränken die rede ist...gg mit klarem wasser in der menge eines glases wird der garantieverpflichtete sehr wahrscheinlich auch feststellen, dass das kein spritzer sondern ein sogenannter "guss" war - und schon ist er wieder fein raus...
spritzwasserschutz meint eigentlich, dass die funktionstüchtigkeit gewährleistet bleiben sollte, wenn du z.b. ohne vorhin einen schluck wasser in den mund genommen zu haben, vor lauter lachen ob der beiträge in deinem forum losprustest... sollte unter diesen umständen die tastatur den geist aufgeben und die ursache beim eindringen von flüssigkeit zwischen die tasten liegen, dürfte es dem garantieverpflichteten relativ schwer (oder zu teuer) fallen, nachzuweisen, dass es sich um speichel und nicht um wasser handelt. da hättest also eine echte chance... ggg
dazu gibt's einen präzedenzfall: ein kind hielt beim fernsehen immer die fernbedienung in der hand und je spannender es wurde, umso mehr nuckelte es eben an besagten gerät. dabei drang im laufe derzeit soviel speichel in die fernbedieung, bis diese ihren geist aufgab. die fernbedienung ging zur reparatur und der verkäufer bestritt den garantieanspruch damit, dass grosse mengen "wasser die leiterplatine unbrauchbar gemacht hätten, als hätte man die fernbedienung in einem aquarium versenkt". da aber der eigentümer diesen sachverhalt mit der begründung bestritt, kein aquarium zu besitzen und die fernbedienung auch nie unter laufendem wasser gereinigt zu haben - wurde diese in garantie ersetzt...
ähm... admina... hast du ein aquarium oder nuckelst du noch ???....gggg
Re: neue tastatur...mit spritzwasserschutz...
hi admina
hallo engeli,ach wenn es dich nicht gäbe...
so ganz eigenwillig betrachtet gehört deine fragestellung eigentlich in die rubrik "rechtliches" und nicht "pc-support" - aber wer ist schon so pingelig, wenn's um kaffee und wasser geht...
ICH
denn ich würde den test lieber mit kaffe machen,
der risikofaktor der geschehnisse ist imens grösser so.....
als erstes stellt sich wohl die frage, weshalb du dich überhaupt "stützen" musst. da nun eine tastatur kein krückstock ist, du als diese nicht ihrem zweck entsprechend verwendest, wäre diesbezüglich ohnehin schon mal nix mit "garantie"...ggg
Warum?
ganz einfach,weil ich nun ne tastatur mit stützen hab...echt,die kann ich hochklappen und mich dann abstützen...morgens in der frühe kann das manchmal ganz nützlich sein;-))
wie weit du dich darauf verlassen willst, ist abhängig von deiner ganz persönlichen risikobereitschaft. nehme zwar nicht an, dass du wissen willst, wie weit du dich auf die tastatur abstützend vorbeugen darfst (was wieder grössen-, figur- und gewichtsabhängig wäre),daran sollte es wohl kaum scheitern....... doch ist nun mal einfach so, dass niemand weiss, ob man sich auf etwas verlassen kann, bis tatsächlich eine risikobehaftete oder gar schädigende situation eintrifft. selbst beim eintreffen des widrigen umstandes besteht noch keine klarheit, zumal noch mit heftiger gegenwehr zwar nicht der tastatur doch des garantieverpflichteten rechnen musst... gggg
was soll ich tun?vorsorglich mal einen anwalt aktivieren?
einem test mit tee ins einer ursprünglichen, also nicht in flüssigkeit aufgelöster form, würde eigentlich nichts entgegen stehen -
trinke aber nur tee wenn ich krank bin....deswegen hol ich mir jetzt aber keine viren....
denn kannst mit druckluft wieder entfernen. in gelöster form hingegen wäre davon abzuraten, zumal der garantieverpflichtete dann schon am geruch deine bevorzugte teesorte erkennt und ja klar von wasser und nicht von irgendwelchen aromatischen getränken die rede ist...gg mit klarem wasser in der menge eines glases wird der garantieverpflichtete sehr wahrscheinlich auch feststellen, dass das kein spritzer sondern ein sogenannter "guss" war - und schon ist er wieder fein raus...
spritzwasserschutz meint eigentlich, dass die funktionstüchtigkeit gewährleistet bleiben sollte, wenn du z.b. ohne vorhin einen schluck wasser in den mund genommen zu haben, vor lauter lachen ob der beiträge in deinem forum losprustest... sollte unter diesen umständen die tastatur den geist aufgeben und die ursache beim eindringen von flüssigkeit zwischen die tasten liegen, dürfte es dem garantieverpflichteten relativ schwer (oder zu teuer) fallen, nachzuweisen, dass es sich um speichel und nicht um wasser handelt. da hättest also eine echte chance... ggg
das würde heissen im klartext ich müsste sofort von kaffe auf tee umstellen..........ufffffffffff.neeeeeeeeee
dazu gibt's einen präzedenzfall: ein kind hielt beim fernsehen immer die fernbedienung in der hand und je spannender es wurde, umso mehr nuckelte es eben an besagten gerät. dabei drang im laufe derzeit soviel speichel in die fernbedieung, bis diese ihren geist aufgab. die fernbedienung ging zur reparatur und der verkäufer bestritt den garantieanspruch damit, dass grosse mengen "wasser die leiterplatine unbrauchbar gemacht hätten, als hätte man die fernbedienung in einem aquarium versenkt". da aber der eigentümer diesen sachverhalt mit der begründung bestritt, kein aquarium zu besitzen und die fernbedienung auch nie unter laufendem wasser gereinigt zu haben - wurde diese in garantie ersetzt...
ähm... admina... hast du ein aquarium oder nuckelst du noch ???....gggg
ich habe kein aquarium meine haustiere laufen frei rum...
und sobald ich diesen beitrag fertig geschrieben habe überlege ich mir den nuckeltest zu vollziehen...........
...und ne ich zieh an nichts.....;-))))))))))
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