Forum - Alleinerziehend - RECHTLICHES

Alimente

Re: Alimente

sie müsste ihr Haus verkaufen, welches Abbruchreif ist (keine Heizung, keine Isolation, kaputtes Dach, kaputtes Mauerwerk etc.), für das sie im besten Fall den Landpreis kriegt, bezahlt im Moment jedoch nur 500.- Hypo/Monat (man finde eine Mietwohnung für 3 Personen, welche nicht teurer ist...), würde also einen grossen Rattenschwanz mit sich ziehen, hinzu kommt, dass es für unentgeltliche Rechtpflege anscheinend eine Aussicht auf Erfolg bestehen muss und die ist laut der Auskunftsperson der Gemeinde nicht gegeben.



Re: Alimente

na gut, mohnblume.... zwei varianten die ich so auf anhieb sehe...

Variante 1
An Stelle der Mutter würde ich dem Rektor, welcher ja alles Interesse daran hat, zu seinem Geld zu kommen, einen Fackel unter die Nase halten, in welchem er bestätigt, dass sich der Vater im persönlichen Gespräch vor Schulantritt damit einverstanden erklärt hat, die Hälfte der Kosten zu übernehmen.
Danach bekäme der Herr Göttergatte einen netten, neutralen und doch bestimmten Brief mit der Aufforderung binnen Frist nun seiner Zusage durch Überweisung von x auf Konto y Folge zu leisten. Sollte die Zahlung nicht eingehen, müsste er mit dem Rechtsweg rechnen, welcher sich in einer Betreibung oder auch in direktem Gang zum Gericht bemerkbar mache.
Dann wird sich zeigen, wie er reagiert, woraus sich die weiteren Schritte ergeben.

Variante 2
Die gute Dame fragt dort, wo sie effektiv Auskunft bekommt: nämlich beim Gericht und nicht bei der Gemeinde. Das geht recht simpel: Aus dem Formular Antrag auf unentgeltliche Prozessführung und Vertretung, welches bei der zuständigen Gerichtskanzlei (kostenlos) zu erhalten ist, geht hervor, welche Informationen das Gericht will. Diese sucht sie zusammen und fragt direkt beim Gericht an, wie die Chancen stehen. Ich bin bisher noch nie auf ein Gericht in der Schweiz gestossen, welche diese Auskuft - die nun keineswegs gleich eine Zusage oder ein Urteil ist - verweigern.
Klar ist, dass unentgeltliche Prozessführung dann gewährt wird, wenn eine realistische Chance besteht, das Verfahren auch zu gewinnen. Womit wir wieder beim Punkt "Belege" wären - siehe Variante 1 - was natürlich mit der Bestätigung der Schule/des Rektors wesentlich optimaler wäre.

Damit kommt sie eine reellere Bewertung denn - bei allem Verständnis - habe ich Mühe mit solchen Aussagen von Gemeindeangstellten, welche in aller Regel noch nie selbst mit einem Prozess zu tun gehabt haben. Und so lange die Mehrheit der Gemeinden noch nicht einmal das "stinknormale" Alimenteninkasso sauber im Griff haben und die wirklichen Möglichkeiten ausschöpfen, traue ich denen - nochmals sorry - schlicht nicht zu, dazu eine Bewertung abzugeben.