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Antrag auf begleitetes Besuchsrecht

Re: Antrag auf begleitetes Besuchsrecht

sorry - forumshexe - hier gehts nicht um "nicht verstehen" oder "verstehen", was anscheinend die schlichte übernahme deiner meinung wäre.

es geht lediglich um die frage, woher die obhutsberechtige person das recht nimmt, der nicht-obhutsberechtigten für die dauer des umgangsrechts mit den kindern vorschriften machen zu wollen.

das umgangsrecht ist nunmal kein "vom obhutsberechtigen elternteil in endloser güte und gnade" eingeräumtes almosen. und es sind oftmals genau solche einmischungen in das leben und die handlungsweisen des ex-partners, welche zu endlosen, zermürbenden streiterein führen, die dann auf dem rücken der kinder - dem umgangsrecht - ausgetragen werden.