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Mietrecht - kennt sich da jemand aus?

Mietrecht - kennt sich da jemand aus?

Bei uns gab und gibt es einige  eher positive - Änderungen, u.a. dass wir nun eine neue Verwaltung haben. Diese hat uns vor einiger Zeit zu einem Apero eingeladen und über Neuerungen informiert.

Zu jeder Wohnung gehört ein Garagen- und ein Aussenparkplatz, beide sind im Mietvertrag separat aufgelistet. Aus Mietersicht ist es halt einfach so, dass wir eigentlich unseren Besucherplarplatz selber finanziere, da eigentlich zu allen Wohnungen 1 Auto vorhanden ist. Nun möchte die Verwaltung die Miete für den Parkplatz erhöhen. Bisher 20 Franken, neu 40-60 Franken. Auf unsere Frage hin, ob man auch den Parkplatz abgeben könne, wurde uns gesagt, dass dies von Fall zu Fall entschieden werde.

Nun haben wir am Mittwoch einen Termin zur "Bestandesaufnahme" der Wohnungen und ich würde gerne das Thema nochmals auf den Tisch bringen und brauche Argumente.

Gegenargumente:
Die Hauswartin hat damals gerade angefügt, dass sie auch 2 Parkplätze hätte, obwohl sie kein Auto hat und gar nicht auofahren kann (ist aber nicht mein Problem)

Meine Argumente:
Seit diesem Tag habe ich bewusst den Aussenplatz NIE mehr gebraucht. Ich bin gewillt, 20 Franken pro Monat für meine spärlichen Besucher-Autos zu bezahlen, nicht aber mehr!

Meine Fragen:
Gibt es überhaupt eine Vorschrift, wieviele Besucherplätze vorhanden sein müssen? Bei uns sinds 6 Parteien, hat einen Besucherparkplatz, den man aber fast nicht brauchen kann. Er ist zu schmal und auf der einen Seite steht ein Hydrant. Im Sommer wird er öfters durch gemähten Rasen blockiert, der dann 2-3 Tage dort liegt.
Im Winter werden die gemieteten Parkplätze nicht vom Schnee geräumt, wer ist dafür zuständig?

Vielleicht kann mir jemand diese Fragen beantworten?

Re: Mietrecht - kennt sich da jemand aus?

ja, es gibt vorschriften, wieviele parkplätze und wieviele besucherparkplätze eine liegenschaft haben muss. dabei wird zwischen einfamilienhäusern, wohnblocks sowie gewerbeliegenschaften und industriegebäuden unterschieden.

wieviele parkplätze und besucherparkplätze notwendig sind findest in aller regel im baureglement der entsprechenden gemeinde, allenfalls auf kantonsebene. solltest da nicht fündig werden, kannst dich bei der zuständigen baubehörde der gemeinde erkundigen.

für die schneeräumung ist im prinzip der mieter selbst verantwortlich. heute ist dies jedoch meist auch bestandteil des pflichtenheftes des hauswartes, nicht nur die gehwege frei zu halten sondern auch vor- und parkplätze zu räumen. somit wären beide varianten möglich.