Auswandern -   Arbeiten im Ausland

Besteuerung im Auswanderjahr (10 monate D und 2 Monate Spanien)

Besteuerung im Auswanderjahr (10 monate D und 2 Monate Spanien)

Hi,

Ich hab in 2007 die ersten 9 Monate in Deutschland gearbeitet, dann einen Monat Arbeitslos und war die letzten 2 Monate in Spanien beschäftigt. Zum Oktober hab ich meine Wohnsitz in Deutschland abgemeldet.
Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen wird jedes Einkommen jeweils nur in den Land versteuert in dem ich zu dieser zeit das Einkommen erzielt hab und dort auch ansässig war.
Jetzt stellt sich für mich die Frage ob zur Berechnung des Jahressteuersatz in Deutschland für 2007 (für die Steuererklärung) mein Einkommen in Spanien hinzugerechnet wird? Ich finde dazu nirgends wirklich eine konkrete Aussage. Da heist es immer nur "es kann". Wird es denn nun auch wirklich? Hat da jemand Erfahrung gemacht?
Gruss
strandgut

Re: Besteuerung im Auswanderjahr (10 monate D und 2 Monate Spanien)

Ja, es wird hinzugerechnet. Allerdings nur für die Berechnung des Steuersatzes. Das ist mit dem Wort Progessionsvorbehalt gemeint.

Beispiel: Jemand verdient im halben Jahr 50T Euro in D und 50T im Ausland. Einkommensteuer und Sol.Zu. nach Grundtabelle bei 50T = 13816 Euro = 27,6% Steuer. Bei 100T Euro sind zu zahlen 35960 Euro = 35,96% Steuer. Somit muss er in D 35,96% Steuer auf 50T Euro, d.h. 17980 Euro statt 13816 Euro (wenn keine Auslandseinkünfte vorhanden wären) zahlen.

Ich hoffe, es ist jetzt klar.

Gruß
Siggi