Einkommenssteuer in D mit Wohnsitz in D aber leben im Ausland
Einkommenssteuer in D mit Wohnsitz in D aber leben im Ausland
Hallo,
ich lebe im Ausland, habe aber noch meinen Wohnsitz bei meinen Eltern gemeldet. Ich zahle Steuer im Ausland, habe die zeitweilige aufenthaltsgenehmigung mit vollem Arbeitsrecht und allem.
Nun die Frage. Ich habe gelesen, dass ich mich nach 1 Jahr abmelden muss aus Deutschland oder zwangsabgemeldet werde. Ich habe aber noch ein Konto in D und jetzt die Aufforderung zur Steuererklärung zugeschickt bekommen (an die Adresse meiner Eltern). Ich bin in Australien, welches ein Doppelbesteuerungsabkommen mit D hat.
Muss ich meinen Wohnsitz abmelden? Hat das Konsequenzen für mein deutsches Konto? Was mach ich mit der deutschen Steuererklärung, ich habe keine einzigen Einkünfte in Deutschland erzielt - ausser evtl Zinsen.
Über tipps wäre ich dankbar!
Re: Einkommenssteuer in D mit Wohnsitz in D aber leben im Ausland
Na, da ist ja wieder unser Steuerspezialist Siggi gefragt. Aber wenn ich das richtig sehe, muß man in dem Land, in dem man lebt, Steuern zahlen und das dann nur der deutschen Steuerbehörde melden. Sofern man in Deutschland keine Einkünfte hat. Zinsen müssen natürlich in der Steuererklärung angegeben werden, wenn sie in Deutschland angefallen sind.
Ob man zwangsabgemeldet wird, weiß ich nicht, ich habe mich selbst abgemeldet, aber ein Konto in Deutschland habe ich immer noch. Das hat nichts miteinander zu tun, wenn ich das richtig sehe.
Oder, Siggi, ist das anders?
Re: Einkommenssteuer in D mit Wohnsitz in D aber leben im Ausland
Eine Zwangsabmeldung kann eigentlich nur dann vorkommen, wenn irgendeine Behörde mitbekommt, dass sich im Inland kein Wohnsitz mehr befindet. Frage ich doch mal anders herum: Was nützt so ein Wohnsitz in D? Warum nicht abmelden und alle Diskussionen mit dem FA vermeiden?
Einige Banken eröffnen ein Konto nur bei Wohnsitz in D. Aber von einer Abmeldung bekommen die Banken nichts mit, die Korrespondenzadresse bei den Eltern ändert sich ja nichts.
Ich würde jetzt einen netten Brief ans FA schreiben und den Sachverhalt erklären. Damit sollte das eigentlich erledigt sein (wenn keine Einkünfte vorliegen, die nach DBA in D steuerbar sind).