Auswandern -   Arbeiten im Ausland

Selbstständigkeit: Gründerzuschuss auch im Ausland

Selbstständigkeit: Gründerzuschuss auch im Ausland

Darüber bin ich gerade gestolpert und fand es interessant:
Gründerzuschuss für Erwerbslose
Zitat:
Erwerbslose, die sich selbstständig machen, haben auch bei einer Tätigkeit außerhalb Deutschlands Anspruch auf einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit.Das wußte ich bisher noch nicht, ich dachte, das gilt nur für Deutschland.


Re: Selbstständigkeit: Gründerzuschuss auch im Ausland

Wobei man noch der Vollständigkeit halber erwähnen sollte:

Zitat:
Der Gründerzuschuss ist nicht an eine Tätigkeit in Deutschland gebunden. Voraussetzung sei, dass der Wohnsitz in Deutschland bleibe, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in Kassel. Also nichts für richtige Auswanderer, sondern nur für Grenzpendler.

Gruß
Siggi

Re: Selbstständigkeit: Gründerzuschuss auch im Ausland

Der Zuschuß ist ja auf ein Jahr begrenzt, sprich nach dem Jahr kann man dann seinen Wohnsitz in Deutschland abmelden. Aber solange muß man das eben haben. Ob da eine Adresse bei den Eltern oder irgendwelchen Verwandten reicht, ohne daß man da große Kosten hat? Dann wäre das ja durchaus kein zusätzlicher finanzieller Aufwand.