ich will mein Haus umbauen lassen, während ich in D bin, damit ich nicht auf einer Baustelle wohnen muss.
Leider hat sich die Stellung des erforderlichen Bauantrags verzögert (der Notar hat die Vollmacht, die ich hierfür einer Freundin erteilt hatte, wochenlang nicht weitergeleitet), sodass der Umbau vor meiner Rückkehr nicht fertig sein kann, wenn ich den Erhalt der Baugenehmigung abwarte und erst dann mit dem Umbau beginne.
Hat jemand Erfahrung damit, was passiert, wenn man schon vor Erhalt der Genehmigung mit dem Umbau beginnt (der Antrag aber sicherlich genehmigungsfähig ist)? Muss ich evtl. wieder abreissen oder kann ich damit rechnen, mit einem Bussgeld davonzukommen (und wenn ja, gibt es so etwas wie einen Bußgeldkatalog)?
Danke für evtl. Info.
Peter
Re: Baurecht in SA
Hi Peter,
der Eigentümer des Nachbargrundstücks, welches ich gerade zur Miete bewohne, besitzt im Moment eine Baustelle; er hatte offenbar mit dem Umbau seines Hauses (wie es aussieht, will er eine Etage aufstocken) begonnen, bevor alle Genehmigungen erteilt waren. Diese Baustelle existiert jetzt seit ca. 4-5 Monaten, und wenn es relativ problemlos wäre, ohne Genehmigung (und im guten Glauben daran, daß die Genehmigung/en erteilt werden, was ja bekanntermaßen in RSA seeehhhr schnell in einer großen Enttäuschung enden kann... ) zu bauen, hätte er das sicher getan.
Genaues zu Deiner Frage kann ich nicht sagen, aber ich höre mich gerne in der Nachbarschaft mal um, ob jemand näheres weiß oder Erfahrungen mit derartigen Unterfangen gemacht hat.
Gruß,
Thomas
Re: [?] Baurecht in SA
Hallo, Peter
also, die Baubehörden arbeiten hierzulande von Ort zu Ort recht unterschiedlich. Ich tippe, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Du bei einem vorzeitigen Baubeginn eine nennenswerte Schwierigkeit kriegst, etwa so groß ist, wie ein Vierer im Lotto in Deutschland. Kommt häufig vor, erwischt den Einzelnen aber nicht gerade häufig. Lass' das doch den Baumeister, der die Arbeit macht, das selbst entscheiden (oder wer macht denn das Ganze verantwortlich während Deiner Abwesenheit)! Der kennt die Leute im Bauamt sowieso und kann mit denen sicher auch etwas ausmachen.
Die vom Bauamt finden aber häufig etwas (so sie denn suchen): Zum Beispiel bereits verlegte Kanalrohre, Stromzuleitungen, Durchgangsrechte Dritter und Abstandsmaße u.ä., die alle eben einen Mindestabstand erforderlich machen und so. Steht meist, wenn man das Kleingedruckte lesen kann, im Deed of Transfer. Auch oftmals andere Begrenzungen (z.B. kein Flachdach.
Und: Haben Deine Nachbarn auf dem Bauantrag / den Bauplan abgezeichnet / ihr Einverständnis erklärt, unterschrieben? Die könnten die meisten Schwierigkeiten machen und dann dauert das Ganze!