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Auswandern mit Kind bei geteiltem Sorgerecht + Elternstreit

Auswandern mit Kind bei geteiltem Sorgerecht + Elternstreit

Hallo! Ich möchte aus Liebe nach UK auswandern - und zwar nächsten Sommer. Meine Tochter ist 10, wird dann 11 sein. Ich bin allein erziehend, das Sorgerecht ist geteilt, aber strittig. Ich würde gern wissen, ob es rechtswidrig ist, die Tochter, die sowieso schon immer bei mir lebt, ins Ausland mitzunehmen, wenn der Vater des Kindes dagegen ist. Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Die Situation zwischen uns Eltern ist äußerst schlecht, aber es sieht so aus, als würde ich im Streitfall das Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen. Es handelt sich nicht um eine Flucht, und ich habe nicht vor, meine Tochter ihrem Vater zu entziehen - im Gegenteil. Das Jugendamt - befürchte ich - würde aufgrund der bisherigen Geschehnisse wohl eher gegen eine Auswanderung arbeiten. Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Re: Auswandern mit Kind bei geteiltem Sorgerecht + Elternstreit

hallo liebe Silvia

kann Dir leider nicht die Aktuelle Gesetzeslage sagen, ich weis nur als meine Eltern sich haben scheiden lassen, und es strittig war wer das Sorgerecht bekommt, durfte keiner mit mir das Land verlassen. dies ist nun aber schon ca. 20 Jahre her....

mehr kann ich Dir leider nicht sagen...

UK ist klasse.... wünsche das es geht und Du Deinen Taum verwirklichen kannst.

Alles Gute euch beiden,

Verena

Re: Auswandern mit Kind bei geteiltem Sorgerecht + Elternstreit

@Silvia:

Definitiv ist es so, daß Du die Zustimmung beider Sorgeberechtigter für eine Reise ins Ausland benötigst. Ohne Zustimmung des Vaters (wenn er am Sorgerecht "beteiligt" ist!) bekommst Du ja auch gar keinen Kinderausweis ausgestellt, der aber wiederum für Auslandsreisen nötig ist. Genauso verhält es sich - auch wenn das jetzt eher in ein Elternforum gehört - mit fast allen Entscheidungen das Kind betreffend, die zu treffen sind. Du solltest also alles daran setzen, a) den Kindesvater von der Richtigkeit Deiner Entscheidung zu überzeugen oder b) das alleinige Sorgerecht zu erlangen. Letzterer Prozeß zieht sich übrigens über Jahre (!) hin - viel Glück und Erfolg bei allem, was Du tust!

Beste Grüße,

Thomas

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