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Erwachsene Kinder in der Ausbildung

Re: Erwachsene Kinder in der Ausbildung

Hallo Anna,

es gibt sehr wohl Kindergeld im Ausland, wenn man der unbeschränkten Steuerpflicht in D unterliegt. Z.B. ist das für Mitarbeiter des diplomatischen Dienstes der Fall oder auch solche Personen, die noch einen Wohnsitz in D zusätzlich haben. Stammen mehr als 90% der Einkünfte aus deutschen Quellen, so kann auch eine unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag gewährt werden. Ganz so einfach ist es also nicht. Die Gleichung "Wohnort im Ausland = Kein Kindergeld" stimmt also nicht immer. Ohne Details zu kennen, würde ich da nicht vorschnell urteilen.

Gruß
Siggi

Re: Erwachsene Kinder in der Ausbildung

Ich finde es trotzdem unverschämt, Kindergeld vom deutschen Staat zu kassieren, wenn man gar nicht in Deutschland lebt. Nur meine Meinung, hat nichts mit Gesetzen oder so zu tun. Ich finde es einfach nicht richtig. Der deutsche Staat zockt vielleicht seine Bürger manchmal unrechtmäßig ab, aber es gibt eine ganze Menge Bürger, die auch umgekehrt den Staat abzocken. Das finde ich beides nicht richtig.


Re: Erwachsene Kinder in der Ausbildung

Zitat: Anna_kl
Wie kann man Anrecht auf deutsches Kindergeld haben, wenn man im Ausland wohnt? Es ist doch ganz logisch, daß das Anrecht entfällt, sobald man Deutschland verläßt.
Wieso sollte das logisch sein? Schliesslich knüpft das Kindergeld an die Steuerpflicht an, weil es eine Alternative zum Kinderfreibetrag ist. Und da sie noch in Deutschland Steuern zahlen muss, ist es doch nur recht und billig, dass sie auch Kindergeld bekommt? Ist bei mir übrigens auch so, weil ich meinen deutschen Wohnsitz nicht aufgegeben habe.

Re: Erwachsene Kinder in der Ausbildung

Hallo Anna,

Zitat:
Ich finde es trotzdem unverschämt, Kindergeld vom deutschen Staat zu kassieren, wenn man gar nicht in Deutschland lebt.Beispielsweise müssen alle deutschen Staatsdiener im Auslandsdienst alle ihre Bezüge in Deutschland versteuern. Warum sollen sie dann im Gegenzug kein Kindergeld erhalten? Ich kann keine darin keine Ungerechtigkeit oder Unverschämtheit erkennen.

Anders sieht es vielleicht aus, wenn man einen Wohnsitz in 2 Staaten hat, durch den Wohnsitz in D der unbeschränkten Steuerpflicht in D unterliegt, aber laut DBA mit den Auslandsbezügen in D nicht steuerpflichtig ist, jedoch Kindergeld aus D erhält. Aber selbst da würde ich sagen: Die Steuergesetze sind so kompliziert, da ist es nur recht und billig, wenn es auch einmal einen "Irrtum" zu gunsten des Steuerpflichtigen gibt.

Gruß
Siggi