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Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Zitat: Walter_
Hi,

Das hat Werner doch oben deutlich gemacht: Die Bescheinigung brauchst du v o r der Beantragung von der deutschen Behörde. Und wenn du danach eine zweite Staatsbürgerschaft annimmst und diese später (nach der Rückkehr) dann beinehalten willst, geht es halt nur, wenn du jene besagte Bescheinung (vorher) beantragt hattest und sie nun vorlegen kannst.

So jedenfalls habe ich das verstanden. War mir übrigens auch neu. Danke für die Info, Werner.

Grüße aus Südamerika

von WalterIch formuliere es nochmal anders u. hoffe es richtig verstanden zu haben, sonst muß ich mir ein zweites Brett vor die Birne nageln

Ich benötige von der deutschen Behörde, bevor ich auswandere u. eine neue Staatsbürgerschaft annehme, eine deutsche Genehmigung dafür, falls ich nach D zurückkomme, daß ich die neu erworbene Staatsbürgerschaft ebenfalls beibehalten darf, auch wenn ich wieder in D zurück bin u. die Deutsche Staatsbürgerschaft wieder erlange.

(Begründete Sondergenehmigung für Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft trotz beabsichtigter Annahme einer weiterern SB eines anderen Staates hiervon mal ausgenommen, denn bei dieser Sondergenehmigung würde es sich ja bei Rückkehr erübrigen, da die doppelte Staatsbürgerschaft schon vor Annahme der neuen bewilligt wurde.)

Oder geht es genau um diese Sodergenehmigung, die begründet werden muß mit Familie, Eigentum, Teilhaberschaft an Firmen im Auswanderungsland D, etc. !!!!????


Gruß technikus


Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Zitat: technikus
Zitat: wksamoa
Wenn ich VOR der Antragstellung dafür die Beibehaltungsgenehmigung hatte, natürlich.Die Beibehaltungsgenehmigung von wem ? Vom Ausland, dessen neue Staatsbürgerschaft ich angenommen habe od. vom Heimatland, daß ich zuvor verlassen habe ?

Ist mir nicht eindeutig klar.

Gruß technikus
Guter Punkt. Für eine doppelte Staatsbürgerschaft brauchst Du natürlich immer die Zustimmung beider Länder.

Wie Du die deutsche Zustimmung bekommen kannst, habe ich geschrieben, wie Du die ausländische bekommst, hängt vom jeweiligen Land ab (und ob die das überhaupt machen).

Werner


Re: Neue Staatsbürgerschaft-Rentenanspruch in D?

Zitat: technikus
Ich formuliere es nochmal anders u. hoffe es richtig verstanden zu haben, sonst muß ich mir ein zweites Brett vor die Birne nageln

Ich benötige von der deutschen Behörde, bevor ich auswandere u. eine neue Staatsbürgerschaft annehme, eine deutsche Genehmigung dafür, falls ich nach D zurückkomme, daß ich die neu erworbene Staatsbürgerschaft ebenfalls beibehalten darf, auch wenn ich wieder in D zurück bin u. die Deutsche Staatsbürgerschaft wieder erlange.

(Begründete Sondergenehmigung für Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft trotz beabsichtigter Annahme einer weiterern SB eines anderen Staates hiervon mal ausgenommen, denn bei dieser Sondergenehmigung würde es sich ja bei Rückkehr erübrigen, da die doppelte Staatsbürgerschaft schon vor Annahme der neuen bewilligt wurde.)

Oder geht es genau um diese Sodergenehmigung, die begründet werden muß mit Familie, Eigentum, Teilhaberschaft an Firmen im Auswanderungsland D, etc. !!!!????

Gruß technikus
Ja, um die geht es. Es gibt nur eine Beibehaltungsgenehmigung, die vor der Antragstellung für eine fremde Staatsbürgerschaft. Und die reicht auch für die Rückkehr nach Deutschland.

Wenn man die hat, dann hat man die! Und dann gilt die auch, egal, wo man wohnt. Im Ausland oder wieder in Deutschland oder sowieso und immer nur in Deutschland. Da brauchst Du keine zusätzliche Genehmigung mehr und Du musst Dich auch nicht für eine Staatsbürgerschaft dann entscheiden! Einmal die doppelte genehmigt bleibt genehmigt. Das mag früher anders gewesen sein - heute ist das so.

Man kann die Beibehaltungsgenehmigung ja auch beantragen und bekommen, wenn man in Deutschland wohnt, muss bei Antragstellung nicht mal im Ausland leben ... Möglicherweise will man eine zweite Staatsbürgerschaft haben, obwohl man gar nicht auswandern will. Beispielsweise weil man Eigentum in dem anderen Land hat (z.B. geerbt) oder andere wichtige Gründe dafür.
Auswandern ist nur einer der möglichen Gründe für eine doppelte Staatsbürgerschaft. Nirgendwo im Gesetz steht, dass Du im Ausland leben musst, wenn Du eine fremde Staatsangehörigkeit beantragen willst oder hast.

Der viel diskutierte Entscheidungszwang für nur eine Staatsbürgerschaft betrifft vor allem in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die mindestens seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Diese Kinder haben meistens noch mindestens eine weitere Staatsanghörigkeit durch die Eltern. Und die müssen sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie Deutsche bleiben wollen (und die anderen dann aufgeben, wenn das geht).

Da ist viel geändert worden, in 2000 und zuletzt in 2005. Mit vielen Übergangsvorschriften auch für Altfälle, bei denen noch anderes Recht galt.

Achtung auch:
Durch Geburt im Ausland erwirbt das Kind eines Deutschen nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
dieser deutsche Elternteil selbst am 1. Januar 2000 oder später
im Ausland geboren wurde und
weiterhin dort lebt und
das Kind dadurch nicht staatenlos würde.

Die Kinder eines nach dem 1.1.2000 im Ausland geborenen und dort weiterhin lebenden Deutschen (also dann die Enkel (!) von jetzigen Auswanderern) werden nicht mehr automatisch Deutsche. Es reicht zukünftig nicht mehr, einen deutschen Opa zu haben. Das betrifft aber nicht Eure Kinder, auch die kleinen nicht - erst Eure Enkel.

Wie sagte schon mein früherer Jura-Professor:
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Und deshalb hier ein Link zum Gesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rustag/gesamt.pdf

Und wer es im Detail erklärt bekommen will, der kann sich hier schlau machen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangehörigkeit

Dort fand ich auch das sehr schöne Zitat:

Bertolt Brecht kommentierte kritisch die deutsche Rechtstradition mit den Worten:
"Der Pass ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, ein Pass niemals. - Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird."