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Vermeidung von Schwierigkeiten mit deutschen Behörden nach Auswandern

Re: Vermeidung von Schwierigkeiten mit deutschen Behörden nach Auswandern

Zitat: Nante
Ich wollte nachfragen woher du weisst das die Frist nach einer Wiedereinreise nach Deutschland 3 Wochen beträgt, nach denen Behörden auf einen zukommen können.
Ist das irgendwo gesetzlich geregelt ?Hola Nante,

es gibt keine Vorschriften dafür. Der deutsche Finanzbeamte entscheidet das selbstverständlich und ganz legal nach seinem ganz persönlichen Ermessen.

Jeder Deutsche ist bis zum Beweis des Gegenteils ein Steuerhinterzieher, darum die vielen, vielen Vorschriften und wenn das anders wäre, hätte die ABM - Finanzen (über 140.000 Beschäftigte!) auch keine Existenzberichtigung mehr.

Saludos de las Islas Canarias
Colon (Bill)