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Deutschland ändern?

Re: Deutschland ändern?

Eine pauschale Besteuerung mit 25% gibt es nicht. Bei beschränkter Steuerpflicht beträgt der Mindeststeuersatz 25%, nach oben hin gibt es diesselben Spitzensteuersätze wie bei unbeschränkter Steuerpflicht (42% + 5,5% Sol.Zu. + ggf. KSt).

Ein Rentner mit kleiner Rente kann durch die beschränkte Steuerpflicht höher als bei Wohnsitz in DE besteuert werden. Beispiel: Rente 20'000 Euro, verheiratet, nur der Ertragswert wird versteuert, das Existenzminimum bleibt steuerfrei. Steuer bei Wohnsitz in DE: 0! Steuer bei unbeschränkter Steuerpflicht: Der Mindeststeuersatz von 25%! (Kommen über 90% der Einkünfte aus deutschen Quellen, so kann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in DE gestellt werden, was in diesem Beispiel günstiger wäre!)

Die Besteuerung einer Rente aus DE in DE zu vermeiden wäre nur dann möglich, wenn ein DBA dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht dafür zuweisen würde. Alle mir bekannte DBAs belassen das Besteurungsrecht aber in DE für Renten aus DE. Bei Verzug in ein Land (wie z.B. Paraguay) mit dem kein DBA existiert, bleibt das Besteuerungsrecht ohnehin in DE.

Anders sieht es aus, wenn eine finanziell unabhängige Person nur Einkünfte aus Kapitalerträgen erzielt, denn dann hat Deutschland nach dem Wegzug keine Besteuerungsanspruch und es gibt einige Länder, die Auslandseinkünfte steuerfrei stellen. Zu beachten sind aber die oft sehr hohen indirekten Steuern in solchen Ländern. Insbesondere das KFZ wird dann oft deutlich teurer als in DE.

Gruß
Siggi