Auswandern - Kanada

Wohnsitz in D behalten (Problem Doppelbesteuerung)?

Wohnsitz in D behalten (Problem Doppelbesteuerung)?

Liebe Leute,

ich werde in wenigen Wochen nach Quebec ziehen (unter den gesetzlichen Regeln für "Familienzusammenführung"). Allerdings ist mir noch nicht ganz klar, ob ich meinen Wohnsitz - egal ob als Haupt- oder Nebenwohnsitz - zumindest erst einmal behalten sollte. Irgendwie würde ich gerne einen amtlichen Wohsitz bei meinen Eltern behalten. Da ich in den ersten Monaten kein eigenes Einkommen erzielen werde, ist das auch steuerlich kein Problem.

Weiß jemand von Euch, wie die Situation aussieht, wenn ich in Kanada ein Einkommen erziele? Muss ich dann bei einem (Neben- oder Haupt-) Wohnsitz auch in Deutschland Steuern zahlen?

Vielen Dank schon einmal und Grüße aus Berlin.

Andreas

Re: Wohnsitz in D behalten (Problem Doppelbesteuerung)?

Hallo,

solange Du mehr als 183 Tage pro Jahr im Ausland bist, musst Du Dein dort erzieltes Einkommen normalerweise in D nicht versteuern. Hinsichtlich Einkommen aus inländischen (deutschen) Quellen (z. B. Kapitalerträge, Mieten etc.) unterliegst Du der beschränkten Steuerpflicht. Das bedeutet m. W. eine Pauschalsteuer von 25%, allerdings ohne die Möglichkeit, Freibeträge geltend zu machen.

Re: Wohnsitz in D behalten (Problem Doppelbesteuerung)?

Danke für die Antwort. Ist denn diese beschränkte Steuerpflicht abhängig davon, ob ich meinen Wohnsitz behalte oder nicht? Und wenn ja: gilt sie auch für geringfügige Erträge (<100 Euro) aus Fondsanteilen?

Re: Wohnsitz in D behalten (Problem Doppelbesteuerung)?

Hallo
Zitat: 36510
Hallo, solange Du mehr als 183 Tage pro Jahr im Ausland bist, musst Du Dein dort erzieltes Einkommen normalerweise in D nicht versteuern. Also ich wuerde da nicht so sicher sein, wenn doch noch ein Einkommen reinkommt das sieht es, glaube ich anders aus. Hier das Doppelsteuerabkommen
mit Venezuela.

m-f-G
Arnego2

Re: Wohnsitz in D behalten (Problem Doppelbesteuerung)?

Ich denke auch, das Zauberwort ist hier Doppelbesteuerungsabkommen: Hat D mit Deinem Zielland ein solches Abkommen abgeschlossen, zahlst Du nur einmal Steuern - das "wo" richtet sich dann sicherlich nach dem hauptsächlichen Aufenthaltsort, der mit dem ersten Wohnsitz gleichzusetzen sein dürfte.

Gruß,

Thomas


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Carpe diem...

Re: Wohnsitz in D behalten (Problem Doppelbesteuerung)?

Hallo,

die beschränkte Steuerpflicht besteht auch dann, wenn der Wohnsitz im Ausland ist und wird z. B. im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA (kann mir nicht vorstellen, dass das bei Kanada anders ist) hinsichtlich Eionkommen aus deutschen Quellen nicht aufgehoben. Allerdings werden diese Einkommensteile dafür eben im Wohnsitzland nicht besteuert. Es kann manchmal sinnvoll sein, in Deutschland die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen, weil man dann höhere Freibeträge ausschöpfen kann. Das geht aber nur, wenn das inländische Einkommen mindestens 90% des Gesamteinkommens ausmacht.

Soweit ich verstanden habe wären Einnahmen aus Kapitalvermögen von ca. EUR 100.- noch keine Einkünfte (und nur die wären steuerpflichtig), weil der Freibetrag von ca. EUR 1500.- nicht überschritten wird. Genaueres findest Di im entsprechendenden Thread unter www.bondboard.de (link "board anklicken) und nach Steuerberatung" suchen. Dort sind irgendwo auch die links zu den Doppelbesteuerungsabkommen eingestellt. Erfordert aber mehr Mühe, als ich mir zu geben momentan Lust habe (nichts für ungut).

Viele Grüße

Peter

Re: Wohnsitz in D behalten (Problem Doppelbesteuerung)?

Habe doch noch auf die schnelle etwas gefunden:

http://www.auswandern-heute.de/download/steuerflucht.pdf

Re: Wohnsitz in D behalten (Problem Doppelbesteuerung)?

Vielen Dank Euch allen für Eure Antworten. Insbesondere auch Dir, Peter.
Andreas

Re: Wohnsitz in D behalten (Problem Doppelbesteuerung)?

Bitte, gern geschehen. Kannst ja mal berichten, wie es Dir in Kanada so gefällt. Ist nämlich auf meinem Radarschirm als potentielles Zielland, nachdem ich von der Kriminalität hier in Kapstadt genug habe.