Auswandern - USA – Die Vereinigten Staaten

Rueckkehr nach D

Rueckkehr nach D

Hallo,

Klingt voelleicht etwas seltsam, dennoch suche ich Rat bezueglch einer zukuenftigen Rueckkehr ach D.

Bin mit Green Card in den USA und zufrieden. Versuche aber trotzdem meie Optioen fuer spater offen zu halten.

Gibt es wichtige Dinge zu beachten, die eie Rueckkehr spaeter schwietig machen?

Dane.

Re: Rueckkehr nach D

Solange Du einen deutschen Pass hast und keine Adresse in Deutschland, kann ich ich mir ausser Renten- und Krankenversicherungsfragen nichts vorstellen, was man da vorbereiten müsste.

Geeignete Rentenversicherungsnachweise über Versicherungszeiten im Ausland sind z. B. eine Dauerbrenner. Rentenfragen sollte man direkt mit der deutschen Rentenversicherung klären. Die Rentenversicherungsträger halten auch im Ausland ab und zu Sprechstunden, die über die deutschen Konsulate organisiert werden. Direkt sollte man am besten ma bei der BfA anrufen.

Ggf. könnte auch die vorteilhafte Eingliederung in die deutsche Krankenversicherung bei Rückkehr ein Problem sein. Ich bin jedoch überfragt, wer da jetzt passende Antworten nach den aktuellsten Änderungen im deutschen KV-System haben könnte. Vielleicht können andere Foristen da weiterhelfen.


Re: Rueckkehr nach D

Mit deutschem Pass kannst Du jederzeit zurück kommen.

Zitat: colon
Ggf. könnte auch die vorteilhafte Eingliederung in die deutsche Krankenversicherung bei Rückkehr ein Problem sein.In DE gibt es seit einigen Jahren die KV Pflicht. Bei Rückkehr muss Dich die Kasse, bei der Du zuletzt versicherst warst, wieder aufnehmen. Bei der GKV ist das unkritisch, bei der PKV ist es wie immer eine Frage des Alters, des Gesundheitszustands und des Beitrags. Zur Not bleibt da nur der Basistarif. Um da Schwierigkeiten zu vermeiden, habe ich eine Anwartschaft, die mich 7 Euro im Monat kostet und die Rückkehr in den vorherigen Tarif ermöglicht.

Gruß
Siggi

Re: Rueckkehr nach D

Vielleicht könntest Du noch folgende Fragen beantworten, die sehr häufig vorkommen:

Zitat: siggi_siggi_siggi
In DE gibt es seit einigen Jahren die KV Pflicht. Bei Rückkehr muss Dich die Kasse, bei der Du zuletzt versicherst warst, wieder aufnehmen. Ist das auch so, wenn man in DE zuletzt in der privaten KV war, im Ausland dann jedoch in der gesetzlichen KV war?

Welche Kasse ist zuständig, wenn man vor Abreise aus DE dort nicht krankenversichert war?


Re: Rueckkehr nach D

Oder wenn es schon sehr lange her ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Krankenkasse, bei der Du mal als Lehrling versichert warst, Dich wieder aufnimmt, wenn Du mit 58 Jahren aus dem Ausland zurückkehrst. Oder vielleicht sogar noch älter bist. Oder sind die jetzt dazu verpflichtet?

Was ist, wenn Du in Deutschland nie in Deinem Leben krankenversichert warst, weil Du Dir das als Selbständiger nicht leisten konntest? Früher musste einen dann ja die AOK nehmen, aber da hat sich mittlerweile sicherlich einiges geändert.

Ich kann mich an ein älteres Ehepaar erinnern, die eine Eisdiele betrieben haben. Die haben sich nie krankenversichert, aber als sie dann älter wurden, wollten sie sich krankenversichern. Wurde ihnen von allen Kassen verweigert, weil sie nie zuvor versichert waren.

Re: Rueckkehr nach D

Zitat: Anna_kl
Oder sind die jetzt dazu verpflichtet?Richtig.

Zitat:
Was ist, wenn Du in Deutschland nie in Deinem Leben krankenversichert warst, weil Du Dir das als Selbständiger nicht leisten konntest? Dann bleibt nur die PKV. Schlimmstenfalls im Basistarif, der nicht teurer sein darf, als eine freiwillige Versicherung in der GKV (zurzeit ca. 600 Euro, Tendenz steigend). Da darf ggf. der arme selbständige Rückkehrer gleich Hartz IV beantragen, weil er die KV nicht bezahlen kann.

@colon
Ich bin kein KV Spezialist. Ich habe wg. meiner Frau bei der AOK nachgefragt. Ich würde empfehlen, dass Du im Bedarfsfall dort einfach anrufst. Bei meiner Frau hat die AOK bestätigt, dass sie wieder aufgenommen werden würde, wenn wir zurück kehren würden. Der Beitragssatz ist dann (da ich in der PKV und sie in der GKV ist): 327 Euro, d.h. der halbe Höchstbeitrag. Zuzüglich mein Beitrag in der PKV (den ich nur erahnen kann, der aber vermutlich nicht geringer ist, als das was meine Frau zahlen muss). Insgesamt ist das schon mal eine Summe, von der man in UA sämtliche Lebenshaltungskosten bestreiten kann. Wenn wir also wirklich irgendwann mal zurück kommen, müssen wir uns auf ca. einen Tausender nur für die KV einstellen! Damit ist klar, dass wir nur im äußersten Notfall zur dieser Option greifen würden.

Gruß
Siggi

Re: Rueckkehr nach D

Zitat: siggi_siggi_siggi
...Wenn wir also wirklich irgendwann mal zurück kommen, müssen wir uns auf ca. einen Tausender nur für die KV einstellen! Damit ist klar, dass wir nur im äußersten Notfall zur dieser Option greifen würden.Wie wahr.


Re: Rueckkehr nach D

Siggi,

Vielen Dank. Bezieht sich die Anwartschaft auf eine PKV? Ich war viele Jahre bei der GKV aber erinnere mich nicht echt bei welcher. Das kann ich allerdings sicher herausfinden.

Sollte sich die Anwartschaft auch auf eine GKV beziehen, wo muss man den Antrag stellen und gibt es da Fristen? Ich lebe nun schon seit 12 Jahen im Ausland...

Gruss.

Re: Rueckkehr nach D

Die GKV muss Dich wieder aufnehmen. Eine Anwartschaft braucht man dafür nicht. Das bezog sich nur auf die PKV. Die muss einen zwar auch wieder aufnehmen, aber nicht mehr in den ursprünglichen Tarif.

Gruß
Siggi