Auswandern-Uruguay ! Die Alternative zu Europa ? - Aus- bzw. Einwandern; der erste Schritt .......

Einwanderungsbestimmungen in Uruguay

Einwanderungsbestimmungen in Uruguay

Hallo,

Um die Residencia und die Cedula (Ausweis) zu beantragen müsst Ihr folgendes vorlegen. Ihr könnt es Euch auch schicken lassen.

1. Euren Reisepass (muss mindestens noch drei Monate gültig sein) und eine Kopie davon, sowie ein Passbild

2. eine überbeglaubigte internationale Geburtsurkunde (muss auch auf spanisch oder ins Spanische übersetzt sein)

3. polizeiliche Führungszeugnisse der Länder, in denen Ihr in den zurückliegenden fünf Jahren gewohnt habt, sowie des Landes, dessen Staatsbürger Ihr seid; ins Spanische übersetzt und überbeglaubigt

4. eventuelle Heiratsurkunden und Arbeitsverträge; ins Spanische übersetzt und überbeglaubigt

5. sowie, Zeugnisse, Berufsabschlüsse, Diplome, Scheidungsurkunden etc.; ins Spanische übersetzt und überbeglaubigt.

6. Hunde, Katzen und sonstige Tiere benötigen bei der Einreise ein amtstierärztliches Gutachten,

Überbeglaubigungen, werden von den uruguayischen Konsulaten ausgestellt. Die Unterlagen, bis auf den Reisepass und das amtstierärztliches Gutachten, müssen dann hier noch vom uruguayischen Außenministerium legalisiert werden.


7. Einen Nachweis darüber, wie Ihr Euren Lebensunterhalt bestreiten wollt (ins Spanische übersetzt, Angaben in US$ oder uruguayischen Pesos). Alternativ könnt Ihr in Uruguay auch eine Immobilie erwerben. Das wird von den Behörden als 'Garantie' angesehen, dass Ihr für Euren Lebensunterhalt selbst aufkommen könnt. Der Wert der Immobilie spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist nur, dass Ihr die einzigen eingetragenen Besitzer seid.

8. Ein Gesundheitszeugnis ("Carné de Salud"), das man aber in UY ausstellen lassen muss,
dazu euren Impfpass oder Impfbescheinigungen. Wenn Ihr keine gültige Tetanusimpfung habt, müsst Ihr sie in UY nachholen, sonst gibt es kein Gesundheitszeugnis.

Wenn Ihr den Antrag gestellt habt, bekommt Ihr eine vorläufige Cedula, die für ein Jahr gilt.
Die richtige Cedula, (der Uruguayische Personalausweis) wird für fünf Jahre ausgestellt, Verlängerungen sind problemlos.

Polizeiliche Führungszeugnisse in Deutschland beantragt Ihr am besten, wenn nicht direkt in Deutschland, bei der zuständigen deutschen Botschaft. Die verlangen für die Beglaubigung der Unterschrift € 15,-, geben Euch dann den Antrag mit und Ihr müsst den dann an den „Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister, 53169 Bonn.“

Die Gebühr dafür beträgt 13,- €. Das Geld müsst Ihr entweder überweisen, oder mit in den Umschlag legen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.

Das Führungszeugnis wird an die Anschrift, die Ihr im Antrag angegeben habt, geschickt.

Gruß
Harald

einfach leben !

Re: Einwanderungsbestimmungen in Uruguay

Hallo,

eins habe ich noch vergessen zu erwähnen. Man muss zusammen mit den Unterlagen, die man beim Ministerium für Migration einreicht, um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, einen Brief an den Minister beifügen.

In diesem Brief erklärt man formlos, warum man den Wunsch hat, sich in Uruguay niederzulassen. Man fasst kurz zusammen, wer man ist, was man vorhat etc. Das ganze natürlich in Spanisch, würde ich noch in Deutschland übersetzen lassen.

Gruß

Harald

einfach leben !

Re: Einwanderungsbestimmungen in Uruguay

und wer kann die gesammte Abwicklung für eine Cedula machen? Wie lange dauert dies wirklich? Und zu welchem Preis? Brauch man für die 1 jährige Cedulda auch schon einen Kapitalnachweis oder eine Immobilie?
Vielen dank für eine Antwort.
Petro

Re: Einwanderungsbestimmungen in Uruguay

Hallo Harald,
schön ausführlich Deine Einreisebeschreibung. Die erste Cedula wird
meines Wissens (so war es bei mir 2003) aber nicht für ein Jahr, sondern
für 10 Monate ausgestellt. Und soweit ich weiß (bin mir aber nicht
sicher), gibt es danach noch nicht die für 5 Jahre, sondern noch
Zwischenstufen.
Plan your work, work you plan,
Michael

Re: Einwanderungsbestimmungen in Uruguay

Hallo @ alle,

hier mal die offiziellen Anweisungen des Ministeriums für Migration. Auf Seite 3 hat uns die Sachbearbeiterin handschriftlich die Kosten aufgeschrieben. Der Betrag belief sich im Februar 2004 auf total ca. 520 Peso , das sind ca. 20 EUR!

Kosten von Einwanderungshelfern weiß ich nicht, da wir uns nicht dafür interessiert hatten. Ich bin der Meinung, das kann und sollte jeder selber machen. Irgendjemand kann einem immer dabei helfen. Mit der Sprache und der Mentalität, auch von Behörden, muss man sich sowie so auseinander setzten.

Also ran an die Sachen, hinterher ist man stolz auf sich und man hat viel gelernt.

Anlage Seite 1

Gruß

Harald

einfach leben !

Re: Einwanderungsbestimmungen in Uruguay

Irgendwie bekomme ich das nicht hin, alle Seiten auf ein mal zu senden!
also Seite pro Seite.

Seite 2

Gruß

Harald

einfach leben !

Re: Einwanderungsbestimmungen in Uruguay

Seite 3

Gruß

Harald

einfach leben !

Re: Einwanderungsbestimmungen in Uruguay

und Seite 4

Gruß

Harald

einfach leben !



Re: Einwanderungsbestimmungen in Uruguay

Harald, Du bist einfach KLASSE!!!!!!!!!!!!
Hab mir die 4 Seiten mal abgespeichert. Sind zwar noch "böhmische Dörfer" wegen der Sprache für mich, aber wie sagten die Afrikaander immer: "Boer maak a plan" :-))

.......home is where my heart is.....

Re: Einwanderungsbestimmungen in Uruguay

Danke

Gruß

Harald

einfach leben !