Auswandern-Uruguay ! Die Alternative zu Europa ? - Aus- bzw. Einwandern; der erste Schritt .......

Führerschein

Führerschein

Leute,ich danke für eure Beiträge,möchte nur noch mal wissen ob rosa oder international.

Re: Führerschein

Upps...

wurde beantwortet. Danke für die Frage.

Oder geh zurück und lese nochmal.

Schade, Berti würde an dieser Stelle noch mal kopieren.

Berti, wo bist du?

Re: Führerschein

@ Urs
hatte schon Entzugserscheinungen…..

Bin deinem Rat gefolgt und habe aus dem Wohlfühlforum dem
Oberguru eine Info geklaut.
Aber nur um Euch zufrieden zustellen. So bin ich nun mal.

„Tine, hoer auf el Rubio, es reicht der Deutsche Fuehrerschein,
fuer 1 Jahr. Dabei ist es egal ,
ob Du Turist oder cedula-Mensch bist.
1 Jahr nach Verlassen der Bundesrepublik, dann muss man umschreiben“


Habe aber ein kleines grünes diskusionsfreudiges Männchen im Schmuseforum vermisst.


Re: Führerschein

Das mit dem deutschen Führerschein für ein Jahr stimmt, aber nur wenn man sich einen Wagen leiht. Kauft man ein Auto hier, muß man sofort den uruguayischen Führerschein beantragen, sonst kanns teuer werden wenn man in eine Polizeikontrolle kommt. Die Deutsche Botschaft in Montevideo kann hier sehr gut Auskunft geben.

Re: Führerschein

@Sunrise

mit dem Kauf ist mir unbekannt. Bin halt nur ein Touri bis jetzt.

Wie ist das, wenn man Urlaubsmäßig nach Deutschland fliegt? Gilt dann dort der Uy- Führershein?

@Berti

ich meinte eine Kopie von DIESEM Forum.

Und im Schmuseforum laufe ich vielleicht als kariertes Plüschmännchen rum.

Urs

Re: Führerschein

Hallo alle,

um in Uruguay fahren zu dürfen braucht man nicht den Internationalen Führerschein, es genügt sogar der Graue.

Aufapassen: Ausländische oder Internationale Führerscheine werden von uruguayischen Behörden oder Versicherungsgesellschaften nur über 6 Monate erlaubt. Nach dieser Zeit versteht man, dass derjenige seine Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat und mit einem uruguayschen Führerschein fährt. Das überschreiben des Führerscheines wird hier problemlos gemacht und der deutsche Führerschein wird nicht eingezogen.

Auch vor Gericht werden nur 6 Monate anerkannt, deshalb agieren sämtliche Versicherungsgesellschaften dementsprechend.