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Besteuerung von Selbständigen

Besteuerung von Selbständigen

Hallo Allesamt

Angenommen,
ich gehe nach uy und arbeite von dort aus
via Internet im Ausland.

Werde ich dann besteuert wie ein Angestellter,
oder wie eine Firma?

LG Ralph


Re: Besteuerung von Selbständigen

hallo ralph,
mein mann und ich beschaeftigen uns ebenfalls mit aehnlichen fragen. soweit ich das verstehe kommt das ganz darauf an wo du dein geld hast d.h. wo du bezahlt wirst. in deinem fall sagen wir deutschland. das einkommen ist fuer eine person bis zu 80,000 in uy sowieso steuerfrei und fuer eine familie 160,000. also du kannst entscheiden wieviel du in uy auf dem konto hast. ich weiss allerdings nicht ob die 80,000 bez.weise 160,000 us$ oder uy sind. vielleicht weiss jemand etwas darueber.

wir denken daran in uy eine firma zu eroeffnen damit wir alles was wir nicht in den staaten (wir sind usa buerger) einnehmen durch investitionene nicht dort versteuern muessen. d.h. alle investitionen wuerden durch unsere uy firma laufen. uy bekommt 0.3% (weniger als die meisten aktien funds) des einkommens das wir uns bezahlen. man kann als firma natuerlich selbst entscheiden wie viel man sich pro jahr bezahlen will. alles was wir ausserhalb der staaten investiert haben, sagen wir in canada, china usw. wird fuer uns total steuerfrei sein. so sieht die info bis jetzt aus.

von dem was ich gelesen habe wird uy als ein wirklicher tax haven/steuer hafen bezeichnet.

also zu deiner frage, meiner meinung nach spielt es keine rolle von der uy seite her.

gruesse
ruth

Re: Besteuerung von Selbständigen

wenn du eine firma gründest in uy zahlste auch die steuern da , wenn du weiterhin als angestellter aus uy arbeitest nicht *ggg* nur deine internet verbindung die ist aber mit der deutschen (DSL) nicht vergleichbar , auch kann es zu stom ausfällen kommen *grrrrrr* du weist ja was das bedeutet

Gruß elale


es ist nie zu spät zu leben

Re: Besteuerung von Selbständigen

Hi, vielen Dank für die Antworten.
Ich fürchte, ich habe die Frage nicht genau genug formuliert.

1) In D bin ich selbständig.
Ich überweise mein Geld von D nach UY oder sonst wo hin.
Wegen Doppelbesteuerungsabkommen werde ich in D nicht besteuert....
Das ist Fakt.

2) In UY: Da ist vieles offen...
Muss ich da zwingend eine Firma gründen (Hohe Steuern)?
Oder kann ich einen Status als Selbständiger behalten (Privateinkommen wird niedrig besteuert)?
Kann ich ev. sogar (niedrig) wie ein Angestellter besteuert werden?
Oder est es dem FA egal, weil es ja aus dem Ausland kommt?
Was ist, wenn ich mir einen Angestellten einstelle?

Liebe Grüsse
Ralph (2)


Re: Besteuerung von Selbständigen

Hallo Ralph,
also, erst mal kommt es darauf an ob Du resident sein willst oder nicht. Als Non Residenter hast Du auch ein Non Residenten Konto, das heißt es wird steuerlich nicht erfasst. (wie z.B. in Spanien auch). Du kannst auf dem Konto haben was Du willst, interessiert keinen. Wenn Du Resident bist, kommen die Fakten, die Ruth beschrieben hat zum tragen, aber nur wenn Du Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit in UY hast. Dazu müsstest DU natürlich dort eine Firma anmelden.
Ich würde allerdings so nicht vorgehen. Ich würde eine Offshore – Firma z.B. in Delaware, oder Florida, USA, oder irgendwo anders gründen. Die Kosten für die Gründung belaufen sich auf ca. USD 1000 und die jährlichen Kosten incl. pauschal Steuer ca. USD 500. Du hast dann z.B.- eine Firmenanschrift in NY, incl. Telefon und Fax (wird Dir als Mail gesandt) und kannst mit dieser Firma weltweit tätig sein, auch in Deutschland. Da in UY ausländisches Einkommen und Kapital nicht versteuert werden muss, ist das, finde ich, die beste Lösung. Du kannst diese Firma auch offiziell in UY anmelden und Dich dann mit geringem Einkommen einstellen. Falls Du natürlich ein Problem hast, wenn Du den Staat UY nicht mit Steuern unterstützt, musst Du andere Wege finden.


Gruß

Harald

einfach leben !

Re: Besteuerung von Selbständigen

Hallo Harald,

Danke für Deine klärende Antwort.
Ich muss zugeben, dass meine Frage so aussieht,
als wenn ich in UY möglicherweise keine Steuern zahlen wollte.
Dem ist nicht so, ich würde Dir das nur gerne tête a tête erklären.

Ich bin mir sicher, dass UY, im Gegensatz zu D, ein Staat ist,
in dem ich gerne Steuern zahle -
z.B. auch, indem ich für das Moped ein paar Kröten mehr Meerschweinchensteuer bezahle.



LG Ralph


Re: Besteuerung von Selbständigen

Hallo Ralph,

ich habe es in den 20 Jahren, in denen ich im Ausland (von Deutschland aus gesehen) lebe und meinen Lebensunterhalt erwirtschaftete, immer geschafft, das anfallende Steuervolumen im einen erträglichen Rahmen zu halten. Nun hat jeder eine andere Schmerzgrenze, lass Dir aber sagen, meine ist in Punkto Steuern, sehr niedrig. Das habe ich durch Gründung von Offshore – Firmen und einer gewissen Flexibilität geschafft. Ich habe jetzt, im Alter nicht vor von meinen Prinzipien ab zu weichen, auch wenn es mir für den Staat, in dem ich dann lebe, etwas leid tut
Zum Glück haben die ja die hohe MwSt., so das ein eventuell, aufkommendes, schlechtes Gewissen schnell wieder unterdrückt wird.
In diesem Sinne


Gruß

Harald

einfach leben !

Re: Besteuerung von Selbständigen

eine Möglichkeit die mir durch den Kopf schwebt:

eine Offshore in Uruguay gründen und in Deutschland tätig sein:
Versteuerung als Unternehmen in Uruguay

Dich selbst bei deiner Offshore in Uruguay als Angestellter anstellen.
Da du wahrscheinlich ein sehr hohes Einkommen als Angestellter bei deiner Offshore haben wirst *g*, wird unterm Strich wohl die meisste Kohle als Einkommen als Angestellter versteuert.

Ich denke is allemal besser wie als Selbstständiger oder Angesteller in Deutschland versteuert zu werden.

Sehe ich das was falsch ?
Gruß
Biber

Re: Besteuerung von Selbständigen

Zitat: desertbeast
... Ich würde eine Offshore – Firma z.B. in Delaware, oder Florida, USA, oder irgendwo anders gründen. Die Kosten für die Gründung belaufen sich auf ca. USD 1000 und die jährlichen Kosten incl. pauschal Steuer ca. USD 500. Du hast dann z.B.- eine Firmenanschrift in NY, incl. Telefon und Fax (wird Dir als Mail gesandt) und kannst mit dieser Firma weltweit tätig sein, auch in Deutschland. ..

Gruß

Harald

einfach leben !Hi,

Darf ich fragen, warum ein off shore fa. in den usa, und nicht direkt
in uy?
Welche vorteile/nachteile sehen Sie?
(Ja. o.k., mit einer off shore fa. aus uy, kann man nicht in uy taetig werden....)

mfg

Janco

Re: Besteuerung von Selbständigen

@Janco

Es muß keine Off-Shore Firma aus einem bestimmten Land sein, das ist völlig egal, nur kenne ich gerade die Preise von einer US Off-Shore Firma.
Die Meisten sind von der Gründung und den laufenden Kosten her, teurer.
Z.B. Gibraltar, Jersey, Cayman etc. Panama geht auch noch, nur sollte die Offshore Firma nicht in dem Land, in dem ich lebe und tätig sein will, gegründet werden, das macht keinen Sinn.

@ Biber

Du wirst pauschal besteuert, nur wenn Du Dein eigener Angestellter, z.B. in Deutschland sein willst, zahlst Du Steuern auf die Summe für die Du dich einstellst. Das macht aber nur Sinn wenn Du einen Einkommensnachweis brauchst.


Gruß

Harald

einfach leben !

Re: Besteuerung von Selbständigen

Zitat: desertbeast
@ Biber

Du wirst pauschal besteuert, nur wenn Du Dein eigener Angestellter, z.B. in Deutschland sein willst, zahlst Du Steuern auf die Summe für die Du dich einstellst. Das macht aber nur Sinn wenn Du einen Einkommensnachweis brauchst.Ich war der Meinung die Pauschalbesteuerung hängt vom Umsatz/Gewinn ab.
Ist der Umsatz höher als ???? wird halt nicht mehr pauschal versteuert....
(in dem Land , indem die Firma ihren Sitz hat)
Und mal angenommen, der Umsatz/Gewinn ist eben höher, wird aber durch zB.
Personalkosten gedrückt.... ist es doch dann günstiger als Arbeitnehmer und nicht als Unternehmer zu versteuern ???? (zb. Versteuerung in Uruguay ...)

Ich hoffe ich drücke mich nicht allzu wirr aus.
Gruß
Biber