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immobilienbestimmungen

immobilienbestimmungen

Auf dieser Seite können Sie sich über die wichtigsten Bestimmungen in Uruguay erkundigen, die mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden sind (Report).

http://www.irex.de/IREX/de/Lexikon/report/data/uruguay.html

Grüße aus der schönen Marzipanstadt

H O L G E R

Re: immobilienbestimmungen

Hallo Holger,

die Seite ist sehr interessant, leider etwas veraltet.

Mittlerweile ist der IVA (MwSt) Satz auf 23% gestiegen.

Die Maklergebühren sind in Uruguay auf 6% + IVA fixiert. Das wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Diese Regelung finde ich recht fair ist nicht in vielen Ländern so.

Laut Auskunft eines Steuerberaters in Montevideo, den ich konsultiert hatte, gibt es in UY keine Vermögenssteuer, für Personen, die nicht resident sind.

Gruß
Harald

einfach leben !

Re: immobilienbestimmungen

Hallo,

ist es denn sicher, dass es keine Vermögenssteuer gibt?
Siehe:

http://www.ahk-uruguay.com/de_uruguay_4.shtml#cap8

Gruß domaus

Re: immobilienbestimmungen

Hallo Domaus,

erst mal vielen Dank für diesen aufschlussreichen Bericht der AHK.
Ich habe mal hier den betreffenden Punkt rein kopiert.

VIII. Steuerrecht
Auf den ersten Blick fällt auf, dass natürliche Personen in Uruguay seit 1974 keine Einkommenssteuer mehr zahlen müssen.
Dafür wird eine Vermögenssteuer in Höhe von 0,7%-3% auf Vermögen von natürlichen Personen erhoben. Auf das Vermögen von juristischen Personen wird eine Vermögenssteuer von 1,5%-2% erhoben. Natürliche Personen können einen Freibetrag geltend machen. Im Jahr 2002 betrug dieser Freibetrag 1.225.000 Pesos (= ca. 45.000 US$).
Die Gewinne von natürlichen und juristischen Personen, die aus industriellen, kommerziellen oder finanziellen Tätigkeiten in Uruguay herrühren, sind mit einer Steuer von 30% belegt.
Die Mehrwertsteuer beträgt z.Zt. 23%; für einige ausgewählte Produkte des täglichen Bedarfs beträgt die Steuer nur 14%.
Zwischen Uruguay und der BRD besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen nach dem OECD-Modell.
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Also, ich hatte diesen Punkt auch mit einem Steuerberater „durchgekaut“. Erst mal ist die Frage, wer lässt mehr als US$ 60.000 (das ist nach seiner
Aussage der jetzige Freibetrag) auf einem Konto in Uruguay.

Dazu kommt, dass man, wenn man ein Konto einrichtet, immer erst einmal, bevor man die entgültige Cedula vorlegt, ein Nichtresidenten Konto hat. Nichtresidenten Konten sind davon ausgenommen, da kann soviel Geld steuerfrei drüber laufen wie man will.

Spanien Kenner wissen was ich meine. Da ist auch ein Mitglied der Familie oft nicht resident, denn dort wird ab Euro 6000,- Bewegung auf dem Konto, gleich 10% abgegriffen. Man kann es dann am Jahresende mit der Einkommenssteuererklärung aufrechnen.

Man empfahl mir bei der ABM AMRO Bank und auch bei der Banco Santander das Nichtresidenten Konto einfach bestehen zu lassen, und nicht zu melden, dass man nun Resident ist. Dann hat man keine Probleme. Gelder, die vom Ausland kommen, unterliegen keiner Steuer!

Gruß

Harald

einfach leben !

Re: immobilienbestimmungen

Hallo Harald,

das habe ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden. Vielleicht wäre es auch ganz sinnvoll, ein eigenes Thema Steuern zu eröffnen?

Prinzipiell: etwas Illegales möchte ich im Zuge einer immer stärker werdenden Überwachung nicht tun. Jedenfalls habe ich das so verstanden, dass man, obwohl Resident, sich als Nicht-Resident bei den Banken melden soll?

Und habe ich das richtig verstanden, dass Geld im Ausland, z.B. in Deutschland, keiner Vermögenssteuer unterliegt? Dann wäre ja alles in Ordnung!

Ob ein Doppelbesteuerungsabkommen ein Vorteil oder ein Nachteil ist, ist mir leider auch nicht klar. Alles so kompliziert mit den Steuern!

Gruß domaus