Auswandern-Uruguay ! Die Alternative zu Europa ? - Grüße, Glückwünsche und "sachfremde Erwägungen"

Gesetz gegen Steuerflucht - Die Reichsfluchtsteuer

Gesetz gegen Steuerflucht - Die Reichsfluchtsteuer

Die Weimarer Nationalversammlung verschärfte das Gesetz am 24. Juni 1919 (RGBl I, S. 583): Bei Verdacht, dass "Vermögenswerte des Steuerpflichtigen dem inländischen Steuerzugriff entzogen werden sollen", konnte das Finanzamt nun "Sicherheitsleistung" in Höhe von 50 Prozent des Vermögens verlangen.

Zum lesen und nachdenken:

http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/reichsfluchtsteuer-weimarer-republik-judenverfolgung-nationalsozialsimus-steuerflucht/

Re: Gesetz gegen Steuerflucht - Die Reichsfluchtsteuer

Wer will das wissen?
Ineteressiert doch keine Sau.
" sachfremde Erwaegungen" so redet doch kein normaler Mensch


Ich bin offen fuer jeden neuen Tag