Gesetz gegen Steuerflucht - Die Reichsfluchtsteuer
Die Weimarer Nationalversammlung verschärfte das Gesetz am 24. Juni 1919 (RGBl I, S. 583): Bei Verdacht, dass "Vermögenswerte des Steuerpflichtigen dem inländischen Steuerzugriff entzogen werden sollen", konnte das Finanzamt nun "Sicherheitsleistung" in Höhe von 50 Prozent des Vermögens verlangen.
Zum lesen und nachdenken:
http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/reichsfluchtsteuer-weimarer-republik-judenverfolgung-nationalsozialsimus-steuerflucht/