Auswandern-Uruguay ! Die Alternative zu Europa ? - Immobilien

Schäden eines Einbruchs

Schäden eines Einbruchs

An alle Hausmieter!

Wer muss für den Schaden, der während eines Einbruchs entstanden ist, aufkommen (Rolläden, Gitter, Scheiben etc.)?
Ist das der Mieter, ist es der Eigentümer oder kommt es auf den Mietvertrag an?

Vielen Dank für eure Antworten!
Richard


Re: Schäden eines Einbruchs

Das sind Kosten, die der Mieter zu tragen hat.

Re: Schäden eines Einbruchs

Hallo NibelJunge,

woher hast du diese Info? Aus dem Kaffeesatz? Nach deutschem Recht haftet der Vermieter für die Gebäudeschäden nach einem Einbruch. Mich würde es wundern, wenn das in Uruguay anders wäre. Ausnahme, wenn der Mieter die Reparatur ohne das Wissen und die Einwilligung des Vermieters vergibt.

Ich lasse mich aber gerne, fundiert, belehren.

Gruss Günne

Re: Schäden eines Einbruchs

So ungefähr, ich hab meinen Schwiegervater gefragt, aber der trinkt keinen Kaffee, nur Mate.

Allerdings ist er kein Fachmann, aber sein Beispiel, war einleuchtend: Stell dir vor, der Mieter tritt seine eigene Tür ein und behauptet es wäre ein Einbruch gewesen. Soll das dann der Vermieter zahlen?

Das das in Deutschland so sein soll, kann ich mir auch nicht vorstellen, aber Günni kann das sicherlich fachlich fundiert aufzeigen.

Re: Schäden eines Einbruchs

Durch zahlreiche Einbrüche in unserer Straße wollte ich uns gegen Diebstahl versichern. Dabei hat uns der Makler bereits gesagt, dass die Gebäudeschäden vom Mieter zu tragen sind. In unserem Mietvertrag fanden wir dann einen Passus, dass der Mieter das Haus gegen Feuer und Diebstahl zu versichern hätte. Leider versichert niemand ein Haus ohne Alarmanlage, Fenstergitter und/oder versperrbare Rollläden. Bei uns fehlen die versperrbaren Rolläden an der Vorderfront - keine Versicherung. Laut Mietvertrag muss ich also eine Versicherung über ein Objekt abschließen, das gar nicht versicherungsfähig ist. Nun müssten wir den Besitzer dazu bringen, verschließbare Rollläden montieren zu lassen, was wir aber nicht schaffen, weil der Besitzer ja ohnehin durch den Mietvertrag abgesichert ist. So gesehen kann ich den Mietvertrag also nicht erfüllen.
Wir nehmen an, dass der erwähnte Passus nur drinsteht, damit wir im Fall des Falles die Gebäudeschäden tragen müssen. Rechtlich scheint mir das nicht stichhaltig zu sein...

LG, Richard