In der Zeit vom 9.6.-9.7.
> Hausordnung in der Zeit vom 09.06. bis 09.07.06
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> § 1 In der Zeit vom 09.06. bis 09.07. ist der Mann absoluter Herrscher
> über TV-Gerät und dazugehörige Fernbedienung.
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> § 2 Die Ehefrau beschäftigt sich in dieser Zeit stumm mit häuslichen
> Arbeiten.
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> § 3 Vor jedem Spiel ist dem Mann eine Kiste mit kühlem Bier neben den
> Fernsehsessel zu stellen. Wobei die Betonung auf ' kühl ' liegt,
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> § 4 Während eines Spieles ist der Frau der Aufenthalt im Fernsehzimmer
> strengstens untersagt.
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> § 5 In der Halbzeitpause besteht für die Frau ein 15-minütiges
> Betretungsrecht, um den Aschenbecher zu leeren und leere
> Getränkeflaschen durch frisch gekühlte volle Flaschen zu ersetzen. Bei
> Bedarf können diverse Knabbereien gereicht werden. Das Rascheln mit
> Tüten ist zu unterlassen. Der Gebrauch verbaler Kommunikation ist zu
> unterlassen.
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> § 6 Spätestens 30 Minuten vor Beginn eines Spieles ist dem Mann eine
> mit Liebe zubereitete Mahlzeit zu reichen. Um die mentale
> Spielvorbereitung des Mannes nicht zu stören, ist auch in dieser Zeit
> die Schnatterluke geschlossen zu halten.
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> § 7 Während der WM sind jegliche Handlungen, die der Fortpflanzung
> dienen könnten, zu unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das Tragen
> von Kleidung, die beim Mann das Verlangen nach solchen Handlungen
> auslösen könnte.
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> § 8 Sollte der Mann in seinem Großmut der Frau gestatten, die eine
> oder andere Minute einen Blick auf das Spiel zu werfen, sind
> Zwischenrufe sowie Fragen, die den fußballtechnischen Intellekt der
> Frau verraten würden
> (z.B.: "Was ist Abseits?") unbedingt zu unterlassen.
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> Mit einem körperlichen Verweis bewehrt sind solche Bemerkungen wie
> z.B. "Ach, der Beckham sieht aber heute wieder gut aus."
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> Ja liebe Frauen, wenn ihr euch an diese minimalen Verhaltensregeln
> haltet, wird es euch euer Mann damit danken, dass er versuchen wird
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> a) kein Bier zu verschütten
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> b) nicht jeden Quadratzentimeter im Umkreis von 3 Metern um seinen
> Trainerstuhl (= Fernsehsessel) vollzubröseln
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> c) beim Verzehr der unter § 6 genannten Mahlzeiten euch nicht ständig
> an die kulinarischen Fähigkeiten seiner Mutter zu erinnern.
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