Berliner Traberforum - Deutsches Traberforum

Stattgebung eines Protestes.........

Stattgebung eines Protestes.........

Wer kann mir die folgende Frage beantworten.

1. Wenn der zweitplazierte gegen den erstplazierten Protest einlegt und dieser von der Rennleitung statt gegeben, wann kann der Besitzer dem das Pferd gehört das durch den Protest zurück gestuft wird Widerspruch einlegen und gibt es von der Rennleitung bzw. von der OBT eine schriftliche Erklärung warum sie diesen Protest statt gegeben haben?

2. Und welche Widerspruchszeiten müßen eingehalten werden?

3. Und was passiert wenn Widerspruch eingelegt wird?

Re: Stattgebung eines Protestes.........

Die Rennleitung führt zu jedem Protest ein sogenanntes Protokoll.
Dort wird die Ansicht der Rennleitung, des Protestgebers und des anderen beteiligten schriftlich notiert. Sowie die Begründung und den dazu gehörenden Paragraphen der Trabrennordung.

Man kann sofort in Berufung gehen.

Das Verfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt vor der OBT verhandelt. Dort müssen die Beteiligten erscheinen, sowie mögliche Zeugen (das können andere Rennteilnehmer sein)

Hast du denn ein konkretes Beispiel???