Ehrenkodex
Ehrenkodex
1.
Der Trainer / die Trainerin respektieren die Würde der Sportlerinnen und
der Sportler; diese sind unabhängig vom Geschlecht, sozialer und
ethnischer Herkunft, Weltanschauung, politischer Überzeugung und
wirtschaftlicher Stellung gleich zu behandeln.
2.
Der Trainer / die Trainerin bemühen sich, die Anforderungen des
Fußballsports in Training und Wettkampf, mit den Belastungen des
sozialen Umfelds, insbesondere von Familie und Beruf, in Einklang zu
bringen.
3.
Der Trainer / die Trainerin bemühen sich um ein pädagogisch
verantwortliches Handeln:
· Sie geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler die
wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer
Leistungen weiter.
· Sie beziehen die Sportlerinnen und Sportler bei Entscheidungen
mit ein, die sie persönlich betreffen.
· Sie bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane
Lösungen.
· Sie wenden gegenüber den Athleten keine Gewalt an.
· Sie erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit
in Hinblick auf das spätere Leben.
4.
Der Trainer / die Trainerin erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler
darüber hinaus
· zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,
· zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und
zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das
Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen (u.a. der
gegnerischen Mannschaft, der eigenen Mannschaft, dem
Schiedsrichter, den Zuschauern und den Medien),
· zum verantwortungsbewussten Umgang mit Sportmaterialien,
Räumen, Gebäuden und der Mitwelt.
5.
Das Interesse der Sportlerinnen und Sportler, ihre Gesundheit, ihr
Wohlbefinden und ihre persönliche Entwicklung stehen über den
Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer. Alle
Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem
aktuellen physischen und psychischen Zustand der Sportlerinnen und
Sportler entsprechen.
6.
Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener
Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin und
Alkoholmissbrauch ) vorzubeugen. Sie wirken ihren negativen
Einflüssen und Auswüchsen durch gezielte Aufklärung und
Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion entgegen.
7.
Der Trainer / die Trainerin respektieren in allen Verhaltensweisen die
Grundsätze des Fairplay, insbesondere beachten sie die Ordnungen des
DFB, sie üben Korrektheit, Recht und Kollegialität und bemühen sich um
gegenseitiges Vertrauen.
8.
Der Trainer / die Trainerin unterlassen diffamierende Äußerungen über
Kollegen, insbesondere im Hinblick auf Können, Arbeitsleistung und
persönliche Wertschätzung.
9.
Der Trainer / die Trainerin greifen nicht in ein geschütztes
Arbeitsverhältnis eines Kollegen ein, d.h. solange die vertragsrechtlichen
Angelegenheiten eines Kollegen nicht ordnungsgemäß mit dem Verein
geklärt sind, beginnt und übernimmt kein Trainerkollege die neue
Tätigkeit.
10.
Der Trainer / die Trainerin bemühen sich um eine hohe Allgemeinbildung
und kommen ständig ihrer Fortbildungspflicht nach.
Sanktionen
Jede Verletzung des Ehrenkodex kann zur Sanktionierung der betreffenden
Person führen.
Der BDFL informiert bei erkennbaren Verstößen den DFB und die Organe
beider Bünde legen in einem Rechtsverfahren zulässige Maßnahmen fest:
· Missbilligung, Verwarnung, Verweis, Geldstrafe, Aufenthaltsverbot,
Sperre (Suspendierung, befristet/unbefristet), Lizenzentzug