Fast zwei Drittel aller Unternehmen in Schleswig-Holstein, die derzeit Ökostrom-Rabatte erhalten, werden wohl in Zukunft darauf verzichten müssen. Das geht aus Unterlagen der Grünen-Bundestagsfraktion sowie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hervor. Von 66 derzeit befreiten Standorten im Norden dürften demnach künftig nur 26 mit Nachlässen rechnen, wenn sich die EU-Kommission mit ihren Plänen durchsetzt. Brüssel sieht vor, dass künftig nur noch 65 Branchen ein Großteil der Umlage erlassen werden soll. Die Industrie-Ausnahmen sind umstritten. Die Bundesregierung will Unternehmen damit vor Folgen der Energiewende schützen, Brüssel vermutet hinter den Rabatten hingegen unerlaubte Beihilfe.
Re: 40 Nord-Firmen verlieren Öko-Strom-Rabatte. WZ vom 22.03.2014
Für manche Unternehmen könnte es teuer werden: Zahlreichen Firmen in Deutschland drohen weiter hohe Rückzahlungen für gewährte Rabatte bei der Ökostromumlage. Der Focus berichtet, derzeitige Pläne der EU-Kommission sähen Forderungen an Firmen vor, die künftig nicht mehr für einen Rabatt auf die Ökostrom-Umlage in Frage kommen. Danach sollen sie für zwei Jahre im Nachhinein zahlen.
Hintergrund sind weitgehende Befreiungen für energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage, die sich auf Milliardenbeträge summieren. Die EU-Kommission hatte deswegen gegen Deutschland ein Beihilfeverfahren wegen möglicher Wettbewerbsverzerrungen eingeleitet. Sollten die Ermäßigungen als unvereinbar mit dem Wettbewerbsrecht eingestuft werden, müssten sie ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Zuletzt gingen die EU-Wettbewerbshüter in ihren Plänen davon aus, dass es für Unternehmen in 65 Branchen auch weiterhin Ausnahmen geben könne. Nach Unterlagen der Grünen-Bundestagsfraktion würden allerdings allein in Schleswig-Holstein fast zwei Drittel aller bislang befreiten Unternehmen künftig keine Ökostromrabatte mehr erhalten.
Dass Unternehmen verunsichert sind, weil sie möglicherweise hohe Summen zurückzahlen müssen, kommentierte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia laut Wirtschaftswoche mit der Aussage: In jedem Beihilfeverfahren gilt das Prinzip, dass Beihilfen oder Teile davon, die nach dem EU-Recht ungerechtfertigt sind, zurückgezahlt werden müssen.