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Alle Fluglinien müssen für CO2-Ausstoß bezahlen. WZ vom 22.12.2011

Alle Fluglinien müssen für CO2-Ausstoß bezahlen. WZ vom 22.12.2011

Alle Fluglinien müssen für CO2-Ausstoß bezahlen
Luxemburg /sh:z

Die Einbeziehung internationaler Fluggesellschaften in den EU-Handel
mit Luftverschmutzungsrechten ist erlaubt. Das entschied der
Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern. Der Emissionshandel verpflichtet
Unternehmen, Rechte für den Ausstoß des Treibhausgases
Kohlenstoffdioxid (CO2) zu kaufen. Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz
alle Airlines teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen. Dagegen
hatten mehrere Gesellschaften aus den USA und Kanada geklagt. Auch aus
Asien hatte es zuletzt seitens der Politik massive Kritik an der
Regelung gegeben. So hatte China bereits mit einer Sondersteuer für
europäische Fluglinien gedroht.


Der EuGH argumentierte, dass für die Berechnung des Ausstoßes von CO2 zwar die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt werde, auch außerhalb der EU. Das sei jedoch zulässig, weil nur Flüge ins EU-Hoheitsgebiet betroffen seien.