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Brennelemente-Steuer muß vor das Verfassungsgericht. WZ vom 30.01.2013

Brennelemente-Steuer muß vor das Verfassungsgericht. WZ vom 30.01.2013

Brennelemente-Steuer muss vor das Verfassungsgericht
Hamburg /dpa

Das Finanzgericht Hamburg hält die umstrittene Brennelementesteuer für
verfassungswidrig. Nach der bundesweit ersten Entscheidung in einem
Hauptsacheverfahren legte das Gericht das Gesetz daher dem
Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vor, wie Sprecher Matthias
Tiemann gestern sagte. „Nur das Bundesverfassungsgericht darf über die
Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheiden“, erklärte Tiemann. Das
Finanzgericht Hamburg geht davon aus, dass die Anfang 2011 eingeführte
Steuer keine Verbrauchssteuer ist – und der Bund keine alleinige
Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer solchen Steuer hat. Auch im
Eilverfahren hatte das Finanzgericht der Hansestadt – ebenso wie das
Finanzgericht München – schon Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
geäußert. Das Finanzgericht Baden-Württemberg dagegen hält das Gesetz den Angaben zufolge für verfassungsgemäß.