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Brennelementesteuer soll rückerstattet werden. WZ vom 15.04.2014

Brennelementesteuer soll rückerstattet werden. WZ vom 15.04.2014

Brennelementesteuer soll rückerstattet werden
Hamburg /dpa

Mehrere Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland bekommen insgesamt
2,2 Milliarden Euro Brennelementesteuer zurückerstattet. Das
Finanzgericht Hamburg gab Anträgen von fünf Energieversorgern statt und
verpflichtete die Hauptzollämter vorläufig zur Erstattung der Steuer,
wie die Kammer gestern mitteilte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung
habe der 4. Senat aber die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen.
Die Versorger begrüßten die Entscheidung (Az. 4 V 154/13). Die
Brennelementesteuer ist seit ihrer Einführung 2011 in Deutschland
umstritten. Die Betreiber von fünf Kernkraftwerken – darunter RWE und
E.ON – haben gegen das Gesetz geklagt. Das Hamburger Finanzgericht hat
bereits das Bundesverfassungsgericht und den europäischen Gerichtshof in
Luxemburg angerufen. Sie sollen klären, ob die Steuer verfassungsgemäß
und im Einklang mit europäischem Recht ist. Die Bundesregierung ist der
Auffassung, dass die Steuer mit europäischem Recht vereinbar ist.