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EU-Richtlinie zur CO2-Speicherung: Kein Zwang zur Speicherung!

EU-Richtlinie zur CO2-Speicherung: Kein Zwang zur Speicherung!

RICHTLINIE 2009/31/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. April 2009
über die geologische Speicherung von Kohlendioxid

KAPITEL 2
STANDORTAUSWAHL FÜR DIE SPEICHERSTÄTTEN UND EXPLORATIONSGENEHMIGUNGEN
Artikel 4
Auswahl von Speicherstätten

(1) Die Mitgliedstaaten behalten das Recht, die Gebiete zu bestimmen, aus denen gemäß dieser Richtlinie Speicherstätten ausgewählt werden können. Dazu gehört auch das Recht der Mitgliedstaaten, keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen.

Hier der Link zur Richtlinie:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:140:0114:0135:DE:PDF