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Energieriese E.ON reicht Verfassungsklage ein. WZ vom 15.11.2011

Energieriese E.ON reicht Verfassungsklage ein. WZ vom 15.11.2011

Energieriese E.ON reicht Verfassungsklage ein
Düsseldorf /dpa

Der Energiekonzern E.ON klagt vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der
Stilllegung seiner Atomkraftwerke. Die Verfassungsbeschwerde gegen die
Bundesrepublik Deutschland sollte noch gestern in Karlsruhe eingereicht
werden, sagte ein Unternehmenssprecher in Düsseldorf. In der
Klageschrift mache E.ON einen Vermögensschaden im hohen einstelligen
Milliardenbereich geltend. E.ON hatte nach dem Atom-Moratorium
infolge der Katastrophe von Fukushima zwei ältere Meiler abschalten
müssen. Das neue Atomgesetz sieht zudem einen schrittweisen Ausstieg bis
2022 vor. Die Verfassungsbeschwerde richte sich ausdrücklich nicht
gegen die Energiewende, betonte der E.ON-Sprecher.
Aber das Unternehmen sehe in der Gesetzesnovelle einen starken Angriff
auf seine Eigentumsrechte sowie das Berufs- und Gewerberecht.