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Stromkonzern EnBW klagt gegen Abschaltverbot. WZ vom 21.01.2014

Stromkonzern EnBW klagt gegen Abschaltverbot. WZ vom 21.01.2014

Stromkonzern EnBW klagt gegen Abschaltverbot
Karlsruhe /dpa

Der Energieversorger EnBW wehrt sich gerichtlich gegen das
Abschaltverbot für unrentable Kraftwerke. Der drittgrößte deutsche
Stromkonzern hat gegen einen Bescheid der Bundesnetzagentur Beschwerde
beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt – aus „Notwehr“, wie EnBW-Chef
Frank Mastiaux der „Welt“ sagte. EnBW wollte fünf Kraftwerke in Marbach
und Walheim vom Netz nehmen, die Bundesnetzagentur hat das untersagt –
weil sie diese nach dem Aus für zwei Atomkraftwerke im Südwesten als
„systemrelevant“ für die Stromversorgung ansieht. Die Kohle- und
Gaskraftwerke müssen bis mindestens Juli 2016 weiter betrieben werden.
Die Gesellschaft befürchtet dadurch einen wirtschaftlichen Schaden. EnBW
ist der erste deutsche Betreiber, dem die Abschaltung von Kraftwerken
staatlicherseits verboten wurde. Insgesamt liegen der Bundesnetzagentur
in Bonn 41 Anträge auf Kraftwerksstilllegungen vor. Der Streit zwischen
dem Karlsruher Konzern und der Regulierungsbehörde dürfte deshalb
Grundsatzcharakter mit Auswirkungen auf die gesamte Energiebranche
haben. EnBW stellt zwar die Notwendigkeit der Kraftwerke für die
Versorgungssicherheit nicht infrage. „Unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten wird diese wichtige Funktion der Kraftwerke allerdings
im derzeit gegebenen Rechtsrahmen nicht ausreichend berücksichtigt“, so
der Stromversorger in einer Mitteilung.