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Versorger dürfen Agrarflächen kaufen. WZ vom 29.08.2009

Versorger dürfen Agrarflächen kaufen. WZ vom 29.08.2009

Versorger dürfen Agrarflächen kaufen
Oldenburg/dpa

Auch Energieversorger dürfen
landwirtschaftliche Flächen kaufen. Diese Entscheidung hat das
Oberlandesgericht Oldenburg gestern mitgeteilt. Bisher konnte der
Erwerb untersagt werden, sobald Landwirte Interesse an der Fläche
anmeldeten. So sollte eine „gesunde Verteilung von Grund und Boden“
garantiert werden. Wenn es aber um andere volkswirtschaftliche Belange
wie die Sicherstellung der Energieversorgung gehe, dürfe der Kauf nicht
mehr verweigert werden. Damit wurde einem Gasversorger Recht gegeben,
der im Kreis Leer Land kaufen wollte.