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Immobilienrecht: In Wohngebiet keine Windkraft. WZ vom 18.05.2013

Immobilienrecht: In Wohngebiet keine Windkraft. WZ vom 18.05.2013

Immobilienrecht: In Wohngebiet keine Windkraft
Hannover /büs
Eine Kleinstwindkraftanlage ist im Wohngebiet meist fehl am Platze.
Konkret: In reinen Wohngebieten mit normal großen Grundstücken (von etwa
500 Quadratmetern) ist es nicht erlaubt, eine Kleinstwindkraftanlage zu
installieren, „da eine solche dem Gebietscharakter widerspricht“. Etwas
anderes gilt nur, wenn auf jedem Grundstück des Gebiets eine solche
Anlage betrieben werden kann, „ohne dass dadurch auf Nachbargrundstücken
die Aufstellung sinnvoll zu betreibender Windenergieanlagen
beeinträchtigt würde und ohne dass deren Betrieb durch die Bebauung und
den Bewuchs des Nachbargrundstücks behindert werden könnte. Allein das
Interesse an einer Förderung des klimaverträglichen Wohnens rechtfertigt
es nicht, auf dieses Kriterium zu verzichten“. (Niedersächsisches OVG,
12 LA 155/11)