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Windkraft: Land nutzt Rechtsmittel gegen Wildwuchs., WZ vom 01.04.2015

Windkraft: Land nutzt Rechtsmittel gegen Wildwuchs., WZ vom 01.04.2015

Windkraft: Land nutzt Rechtsmittel gegen Wildwuchs
Kiel /höv

Die Landesregierung greift die Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Ausweisung von Windenergieflächen juristisch an. Das Bundesverwaltungsgericht soll den Richterspruch aus Schleswig prüfen. Das Land legte dazu gestern eine Nichtzulassungsbeschwerde ein. Ob das Instrument funktioniert, gilt als ungewiss.

Mit der Beschwerde gewinnt die Regierung erst einmal Zeit, die Urteile werden auf diesem Weg zunächst nicht rechtskräftig. Die vom Gericht für unwirksam erklärten Regionalpläne gelten bis zu einer Entscheidung fort. „Wir wollen den Ausbau der Windenergie planerisch steuern“, sagte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).
Als juristisches Mittel, einen nun drohenden Wildwuchs zu verhindern, gilt eine sogenannte Veränderungssperre. Über das weitere Vorgehen will Albig am 27. April in Kiel mit den Fraktionen sowie Vertretern von Kommunen, Wirtschaft und Naturschutz beraten. Die Schleswiger Richter hatten in ihrem Urteil im Januar gerügt, dass Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die gegen die Windkraftnutzung votiert hatten. Mit ihren Entscheidungen folgten die Richter den Antragstellern – darunter Gemeinden und Windanlagen-Betreibern.