Forum der BiGKU - Alternative Energien

Windparks gefährden Schiffsverkehr. WZ vom 25.03.2013

Windparks gefährden Schiffsverkehr. WZ vom 25.03.2013

Windparks gefährden den Schiffsverkehr
Hamburg/Flensburg /epd

Wissenschaftler sorgen sich um die Sicherheit der Schifffahrt in der
Nordsee. Bis zu 7000 Windräder sollen in den nächsten 17 Jahren in
deutsche Seegebiete gebaut werden. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) in Hamburg warnt: „Wenn irgendwo im Meer unfertige
Bauwerke auftauchen, ist damit ein höheres Risikopotenzial verbunden“,
sagte Christian Dahlke, Leiter des Referats Ordnung des Meeres im BSH.
„Die Nordsee wächst zu. Die Schifffahrt muss mit immer weniger Platz
zurechtkommen“, ergänzte Günter Schmidt. Er leitet das Institut für
Nautik an der Fachhochschule Flensburg. Seine Forderung: An den
Randgebieten der Windparks müssten einige Windräder weggenommen werden
um Platz für Not-Ausweichmanöver zu schaffen.
Erst im Februar war ein Versorgungsschiff in der Deutschen Bucht mit dem
Fundament einer Windkraftanlage kollidiert.



Re: Windparks gefährden Schiffsverkehr. WZ vom 25.03.2013

WZ vom 26.03.2013:

Offshore-Windparks keine Gefahr für Schiffe
Berlin/Hamburg /lno

Eine ordnungsgemäß betriebene Baustelle eines Offshore-Windparks
stellt nach Einschätzung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) in Hamburg keine Gefahr für die Schifffahrt dar. Die
Behörde unterstrich gestern noch einmal die Sicherheit der Anlagen.
Offshore-Windparks würden nur genehmigt, wenn
sie außerhalb der viel befahrenen Schifffahrtsrouten liegen. „Zu den
Verkehrstrennungsgebieten in Nord- und Ostsee muss mindestens ein
Abstand von zwei Seemeilen plus 500 Meter Sicherheitszone eingehalten
werden“, sagte BSH-Sprecherin Susanne Kehrhahn-Eyrich.
„Dies entspricht einer Entfernung von etwa vier Kilometern.“ Innerhalb
der Windparks würden lediglich Spezialschiffe zur Errichtung und Wartung
der Anlagen fahren. Zusätzlich seien in den im Bau befindlichen
Offshore-Windparks Baustellensicherungsfahrzeuge vor Ort.