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BI-Altmark zum CCS-Gesetzentwurf. 23.08.2010

BI-Altmark zum CCS-Gesetzentwurf. 23.08.2010

von Martin.

Hallo allerseits, 



im Anhang unsere Stellungnahme zum CCS-Gesetzentwurf. 



Natürlich konnten darin nicht sämtliche Aspekte behandelt werden. 



Wir haben hauptsächlich dies herausgearbeitet (unter IV.): 



Die Forderung nach "Gewährleistung der Sicherheit", wie sie auf Schritt
und Tritt im Entwurf vorkommt, ist rein verbaler Natur. Zu ihrer
Erfüllung werden "geeignete Maßnahmen" verlangt. Worin die konkret
bestehen könnten, weiß aber kein Mensch. Zur Plangenehmigung wird nun
"Festlegung von Maßnahmen" gegen Leckagen etc. verlangt (§13), im § 25
Rechtsverordnung für "nähere Anforderungen...an die Maßnahmen". 



Dies erfordert zwangsläufig "Forschungen"=Experimente mit veritabler
CO2-Emission, Grundwasserkontaminierung etc. Laut § 37
(Forschungsspeicher) darf hierbei Mensch und Umwelt "beeinträchtigt"
werden u.a. 



Das ist die Aporie, in der jeder Versuch, CCS einen Rechtskörper zu
geben, stecken muß: Die Risiken und Gefahren dieser Technik sind eben
real gegeben und können durch kein wie auch immer formuliertes Gesetz
aus der Welt geschafft werden. 


 



Viele Grüße 



Christfried Lenz