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Kohlekraftwerk: Ab Montag wird Projekt erörtert. WZ vom 14.01.2010

Kohlekraftwerk: Ab Montag wird Projekt erörtert. WZ vom 14.01.2010

Kohlekraftwerk: Ab Montag wird Projekt erörtert
Brunsbüttel/rp

Unter Federführung des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume (LLUR) beginnt am Montag im Brunsbütteler Elbeforum der
Erörterungsmarathon zum von der Tübinger Südweststrom geplanten
Steinkohlekraftwerk mit insgesamt 1800 Megawatt Leistung. Die Gegner
des Vorhabens haben insgesamt 4900 Einwendungen vorgebracht, um das aus
zwei Blöcken bestehende Kraftwerk, das als Stadtkraftwerk Brunsbüttel
betrieben werden soll, zu verhindern.


Angesetzt sind in der Erörterung, in der Vertreter der Südweststrom
und die Kraftwerksgegner ihre Argumente austauschen werden, zunächst
vier Tage bis Donnerstag, Beginn ist jeweils um 10 Uhr, Ende gegen
17.30 Uhr. Bei Bedarf, so Martin Schmidt, Sprecher des LLUR, könne die
Erörterung bis zum 25. Januar fortgesetzt werden.


Die Einwände der Kraftwerksgegner, in erster Linie die
Bürgerinitiative Gesundheit und Klimaschutz Unterelbe aus der
Wilstermarsch, reichen von der Frage, ob ein Steinkohlekraftwerk
überhaupt notwendig sei über eine vermutete fehlerhafte Bauleitplanung
durch die Stadt bis hin zu befürchteten Auswirkungen des
Kraftwerksbetriebs auf das Klima durch massiven CO2-Ausstoß.


Die Bürgerinitiative hat sich eingehend auf die Erörterung
vorbereitet. „Wir werden diesmal unterstützt von einem Anwalt und zwei
Sachverständigen“, berichtet Dr. Karsten Hinrichsen, einer der Sprecher
der Initiative. Trotz aller Vorbereitung hat die Initiative auch mit
Problemen bei der Erörterung zu kämpfen. So stellt Stephan Klose,
ebenfalls ein Sprecher der BI fest: „Die Vertreter von Südweststrom
sitzen da in ihrer Arbeitszeit, wir dagegen müssen Urlaub nehmen, um
dabei sein zu können.“ Auch deshalb hatte Hinrichsen einen Vorstoß
unternommen, dass für Berufstätige, die erst nach Feierabend zur
Erörterung können, täglich oder wenigstens jeden zweiten Tag von 17 bis
18 Uhr eine Zusammenfassung gegeben wird. Sonst könnten Arbeitnehmer
ihr Recht auf Gehör nicht wahrnehmen. „Früher in atomrechtlichen
Verfahren ist eine solche Möglichkeit eingeräumt worden“, sagt der
Brokdorfer. Doch aus Kiel erreichte ihn eine Absage: Das LLUR hält
diesen Aufwand für zu groß.


Nebenher hat die Initiative ein Normenkontrollverfahren gegen den Bauleitplan angestrengt.