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Prokon rechnet mit Rücknahme von Kündigungen. WZ vom 20.01.2014

Prokon rechnet mit Rücknahme von Kündigungen. WZ vom 20.01.2014

Prokon rechnet mit Rücknahme von Kündigungen
Itzehoe /dpa

Einen Tag vor Ablauf einer wichtigen Frist gibt es bei der von Insolvenz bedrohten Windanlagen-Firma
Prokon nach Einschätzung des Unternehmens vorsichtige Zeichen der
Entspannung. Nachdem zuletzt bekanntgeworden war, dass Anleger 227
Millionen von 1,4 Milliarden Euro an Genusskapital gekündigt haben, sei
die Zahl der Kündigungen derzeit rückläufig, sagte Prokon-Kundenberater
Michael Pohl vom Standort Itzehoe: „Wir gehen von einer Rücknahme der
Kündigungen aus.“ Eine genaue Zahl könne er aber nicht nennen, sagte
Pohl. Prokon-Chef Carsten Rodbertus hatte in
einem Schreiben vom 10. Januar seinen Anlegern erklärt, noch im Januar
drohe eine Planinsolvenz, falls mehr als fünf Prozent des
Genussrechtskapitals abgezogen würden. Bis heute sollten sich die
Anleger erklären, ob sie ihr Geld vorerst nicht aus dem Unternehmen
ziehen.


Auf seiner Internetseite veröffentlichte Prokon am Wochenende ständig
aktualisierte Zahlen von Genussrechtsinhabern, die sich entschieden
hätten, „ihre Genussrechte zu halten, zu erhöhen oder ausgesprochene
Kündigungen zurückzunehmen“. Gestern Abend waren es demnach 32 245
Anleger mit einem Kapital von gut 628 Millionen Euro – weniger als die
Hälfte aller 75 300 Anleger.


Ob es tatsächlich in der kommenden Woche zu einer Insolvenz kommt, ist
also weiter offen – zumal Prokon am Freitag selbst Zweifel geäußert
hatte. Rodbertus zitierte einen erfahrenen Insolvenzberater, nach dessen
Einschätzung die gekündigten Genussrechte möglicherweise keine fälligen
Forderungen im Sinne des Insolvenzrechts seien. Da sonst keine offenen
Forderungen anderer Gläubiger vorlägen, gebe es auch keine
Zahlungsunfähigkeit.