Sondergebiet für Kohlekraft. WZ vom 21.04.2009
Sondergebiet für Kohlekraft
Brunsbüttel
Die politischen Gremien der Stadt Brunsbüttel werden sich in den nächsten Wochen erneut mit dem B-Plan
55 für das geplante Steinkohlekraftwerk von GDF Suez beschäftigen. Um
die Rechtssicherheit zu erhöhen, hat das Innenministerium des Landes
der Stadt geraten, das Areal nördlich des Elbehafens nicht als
Industriegebiet, sondern als Sondergebiet mit der reinen
Zweckbestimmung Steinkohlekraftwerk auszuweisen. Damit wären andere
Nutzungsmöglichkeiten für die überplanten Teilbereiche ausgeschlossen.
Wir werden die Anregung des Ministeriums auf jeden Fall annehmen,
erklärt Astrid Gasse, Leiterin des Bau-Fachbereichs der Stadt Brunsbüttel. Die Vorbereitungen für die zweite Auslegung des B-Plans
55 nördlich des Elbehafens sind bereits angelaufen. Vorgesehen ist die
Festsetzung als Sondergebiet Steinkohlekraftwerk mit
Durchflusskühlung. Wir wollen hier ja keinen Kühlturm haben, sagt
Gasse. Zunächst wird sich der Bauausschuss in der nächsten Woche mit
der Thematik befassen.