Forum der BiGKU - Presseberichte Überregional

CO2-Einlagerung gefährdet Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser

CO2-Einlagerung gefährdet Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser

CO2-Einlagerung gefährdet Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser



Wasserversorger organisieren sich gegen CCS-Pläne





Ende Juli erkannte die UN-Generalversammlung die Versorgung mit sauberem
Wasser als ein Menschenrecht an - jetzt steht es sogar in Deutschland
auf der Kippe. Denn die Pläne, das bei der Verbrennung in Kraftwerken
anfallende CO2, zum Teil auch in den Boden zu pumpen, nehmen Gestalt an.
Ende August wird die nächste Anhörung im CCS-Gesetzgebungsverfahren
stattfinden, nach der Parlaments-Sommerpause sollen dann die Regelungen
festgeklopft werden und, nach dem Willen von Koalition und
Kraftwerksbetreibern, in ein CCS-Gesetz fließen.

Nach den Bürgerprotesten in Schleswig-Holstein und Brandenburg formiert sich nun auch Widerstand bei den Wasserversorgern. Den Anfang macht
die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft AÖW, in der die meisten
deutschen Wasserversorger organisiert sind. Die Abstimmungsprozesse bei
den privaten Wasserbetrieben laufen noch. Der Grund für den Protest aus
der Wasserwirtschaft: Obwohl CCS in tieferen, und damit vermeintlich
"inaktiven", Erdschichten stattfinden soll, wird es indirekt auch das
oberflächennahe Grundwasser und die Gewässer beeinträchtigen.



Denn in den Gesteinsschichten, in denen das CO2 verpresst werden
soll, befindet sich salines Porenwasser. Solche Formationen wurden
gezielt von den CCS-Projektentwicklern ausgewählt, da sie mehr CO2
aufnehmen können als Gesteine. Doch neben den vorgesehenen
CO2-Lösungsvorgängen wird das Salzwasser durch das eingepresste CO2 zum
Teil auch verdrängt, steigt nach oben und bedroht damit das Grundwasser.



Die Befürchtung der Wasserbetriebe ist, dass eine zunehmende
Versalzung das Grundwasser als Trinkwasser unbrauchbar machen wird.
Folge könnte sein, dass in den betroffenen Regionen kein Trinkwasser
mehr gewonnen werden kann und Trinkwasser über weite Strecken
angeliefert werden muß. Auch die im bisherigen CCS-Gesetzentwurf
angedachten Haftungsregelungen für die CO2-Einlagerer würden an dieser
Gefährdung nichts ändern, denn, so Christa Hecht, Geschäftsführerin des
AÖW, die Einlagerung ist nicht reversibel, sobald das CO2 im Boden ist,
ist es nicht mehr beherrschbar.

http://www.heise.de/tp/blogs/2/148189