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Gericht zweifelt an Brennelementesteuer. WZ vom 20.09.2011

Gericht zweifelt an Brennelementesteuer. WZ vom 20.09.2011

Gericht zweifelt an Brennelementesteuer
Hamburg /dpa

Die umstrittene Brennelementesteuer steht wieder auf der Kippe. Das
Finanzgericht Hamburg gab einem Eilantrag des Energiekonzerns Eon statt
(Az. 4 V 133/11), der in einem vorläufigen Rechtsschutzantrag die
Rückzahlung von fast 100 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer verlangt
hat. Das Gericht begründete seine gestern veröffentlichte Entscheidung
mit erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der zu Jahresbeginn
eingeführten Steuer. Es bestehe unter anderem die Gefahr, dass durch
die Steuer „die von der Finanzverfassung sorgsam ausbalancierte
Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern umgangen werden
könnte“. Nach Ansicht des 4. Senats hat der Bund wahrscheinlich gar
keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer, weil
es sich wohl nicht um eine Verbrauchssteuer handele. Das Gericht ließ
die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zu. Neben E.ON hatten auch die
Konzerne RWE und EnBW rechtliche Schritte angekündigt.