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Keine Länderklausel in Gesetz zur CO2-Speicherung. 01.10.2010

Keine Länderklausel in Gesetz zur CO2-Speicherung. 01.10.2010

sh:z-online

NDR-Bericht


Keine Länderklausel in Gesetz zur CO2-Speicherung


1. Oktober 2010 | 16:24 Uhr | Von dpa


Die Bundesländer
bekommen nach Informationen des NDR keine Einspruchsmöglichkeit im
Zusammenhang mit einer möglichen unterirdischen
Kohlendioxid-Speicherung.


Das berichtete die NDR 1 Welle Nord unter Berufung auf
Regierungskreise. Das entsprechende Gesetz sei ein Bundesgesetz, daher
könne wegen verfassungsrechtlicher Bedenken keine Länderklausel
reingeschrieben werden, hieß es zur Begründung. Damit wird eine
entsprechende Forderung der schwarz- gelben Landesregierung aus Kiel
nicht erfüllt.


Gleichwohl wolle der Bund Schleswig-Holstein entgegenkommen,
berichtete NDR 1 Welle Nord weiter. Es solle in dem Gesetz
sichergestellt werden, dass im nördlichsten Bundesland sogenannte
CCS-Lager weder erkundet noch erprobt werden. Demnach ist etwa
vorgesehen, dass CO2-Lager nicht weiter als 30 Kilometer von der
Produktionsstätte liegen dürfen. Auch die Lagergröße werde so bestimmt,
dass Schleswig-Holstein nicht in Betracht kommt.