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Kiel: Gesetzentwurf gegen CCS-Lagerung. 29.01.2013

Kiel: Gesetzentwurf gegen CCS-Lagerung. 29.01.2013

sh:z-online vom 29. Januar 2013 um 16:42 Uhr:

Landtag Kiel: Gesetzentwurf gegen
CCS-Lagerung



Unterirdische
Endlager für den Klimakiller Kohlendioxid wird es in Schleswig-Holstein nicht
geben. Die Kieler Koalition hat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.



Kiel /dpa

Die unterirdische Speicherung des
klimaschädlichen Kohlendioxids in Schleswig-Holstein soll ausgeschlossen
werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kieler Kabinett am Dienstag
auf den Weg gebracht. "Keiner in Schleswig-Holstein will CCS (Carbon
Capture and Storage). Mit dem Gesetzentwurf tragen wir daher dem Willen der
Bevölkerung und der Parteien Rechnung", sagte Energiewendeminister Robert
Habeck (Grüne).



Bundestag und Bundesrat hatten im Juni 2012
mit dem Kohlendioxidspeichergesetz die unterirdische Lagerung von 1,3 Millionen
Tonnen CO2 pro Jahr und Speicher in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Mit dem
Gesetzentwurf macht Schleswig-Holstein jetzt von der Länderklausel in dem
Kohlendioxidspeicherungsgesetz Gebrauch. Demnach können die Bundesländer unter
bestimmten Voraussetzungen die Erprobung oder Demonstration einer dauerhaften
Speicherung des Klimakillers CO2 in ihrem Gebiet untersagen.



"Keine Antwort auf den
Klimawandel"



Nach Prüfung durch Experten habe die
Landesregierung entschieden, dass im ganzen Land eine Speicherung von
Kohlendioxid nicht möglich ist. Zum einen fehlen in weiten Teilen des Landes -
dem Glückstadtgraben - schlichtweg die geologischen Voraussetzungen. Dort seien
die Sandsteine vor allem in tieferen Lagen nicht porös genug. Auch sei eine
Beeinträchtigung des Trinkwassers zu befürchten. In anderen Regionen würde die
Einlagerung von CO2 eine Nutzung für Geothermie (Erdwärme) dauerhaft unmöglich
machen. "Auch die mögliche Beeinträchtigung des Tourismus steht der CO2-Speicherung
entgegen", sagte Habeck.



Das Gesetz werde dabei auch auf Nord- und
Ostsee innerhalb der 12-Seemeilenzone Geltung haben. Außerhalb des Küstenmeeres
endet jedoch die Kompetenz des Landes. Dort ist das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig, wie Habeck sagte. Auch könne mit dem
Gesetz keine Pipeline verhindert werden, die Kohlendioxid quer durchs Land
transportiert.



"Die unterirdische Einlagerung von CO2
ist keine Antwort auf den Klimawandel", betonte Habeck. Entsprechend werde
derzeit in Hannover ein ähnliches Gesetz für Niedersachsen erarbeitet. In
Mecklenburg-Vorpommern gebe es bereits ein entsprechendes Gesetz.