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Kiel will Anträge auf CO2-Lager abblocken. WZ vom 18.07.2012

Kiel will Anträge auf CO2-Lager abblocken. WZ vom 18.07.2012

Kiel will Anträge auf CO2-Lager abblocken
Kabinett bringt Gesetz gegen das Verpressen von Kohlendioxid auf den Weg
Kiel

Die Landesregierung will die unterirdische Speicherung von
Kohlendioxid im gesamten Landesgebiet gesetzlich ausschließen. Der
Beschluss, ein entsprechendes Gesetz im Landtag einzubringen fiel
gestern im Kabinett in Kiel. „Niemand im Land will CCS – keine Partei,
und die Bürger schon gar nicht“, sagte Umweltminister Robert Habeck
(Grüne). Das Kabinett reagiere damit auf die Einigung im
Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, in dem ein
Gesetzentwurf zur CO2-Speicherung (CCS – Carbon Capture and Storage) die Mehrheit der Länderstimmen erhalten hatte.


Allein schon die Bekundung, ein entsprechendes Gesetz einzubringen,
hat laut Habeck eine blockierende Wirkung: Sie sorgt dafür, dass gemäß
dem Bundes-Kohlendioxidspeichergesetz in der Übergangszeit keine Anträge zur Einlagerung von CO2
bearbeitet werden müssen. Ohne die Absichtsbekundung könnten schon
theoretisch mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes Anträge gestellt
werden.


„Die unterirdische Verpressung von CO2
wäre ein Persilschein für die Kohleindustrie. CCS dient als
Rechtfertigung für den Bau neuer Kohlekraftwerke. Aber die wollen und
brauchen wir nicht für die Energiewende“, betonte der Minister. CCS
berge außerdem unwägbare Risiken für die Umwelt.


Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich im Spätsommer ins Kabinett und im November in den Landtag eingebracht werden.


Nach langem Streit hatten sich Bundestag und Bundesrat gegen die Stimme Schleswig-Holsteins darauf geeinigt, die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid zuzulassen. Demnach soll die verpresste CO2-Menge
auf 1,3 Millionen Tonnen pro Jahr und Speicher begrenzt werden –
zunächst waren drei Millionen Tonnen geplant. Zudem hat die schleswig-holsteinische
Landesregierung eine Länderklausel durchgedrückt, um Speicher in ihrem
Gebiet zu verhindern. Doch damit können weder Pipelines, die durchs Land
führen, noch Lagerstätten in der Nordseeküste außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone
verhindert werden. Dort beginnt nach internationalem Seerecht die
Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), in der nur der Bund das Sagen
hat. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften hat Salzwasser führende
Schichten großen Ausmaßes unter der Nordsee als mögliche Kohlendioxid-Speicher eingestuft. Die Nordfriesen fürchten deshalb schon um den Status Weltkulturerbe für das Wattenmeer. Margret Kiosz