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Kohlekraftwerk darf nicht mit Elbwasser kühlen. WZ vom 22.01.2013

Kohlekraftwerk darf nicht mit Elbwasser kühlen. WZ vom 22.01.2013

Kohlekraftwerk darf nicht mit Elbwasser kühlen
Hamburg /lno

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die Durchlaufkühlung für den
Betrieb des im Bau befindlichen Kohlekraftwerks Moorburg untersagt.
Einer entsprechenden Klage sei im vollen Umfang stattgegeben worden,
teilte die Umweltorganisation BUND gestern mit. „Die Entnahme von
gigantischen 64 Kubikmeter Elbwasser pro Sekunde für Kühlzwecke ist nun
gerichtlich untersagt“, erklärte BUND-Landesgeschäftsführer
Manfred Braasch. Das Oberverwaltungsgericht hatte in der vergangenen
Woche über naturschutzrechtliche Fragen der Elbwasserentnahme
verhandelt. Das Ergebnis sei aber noch nicht öffentlich bekanntgemacht
worden, sagte der Gerichtssprecher. Das Kraftwerk soll 2014 in Betrieb
gehen. Die Vattenfall-Sprecherin betonte, dass das Verbot der Durchlaufkühlung keine Einschränkung für den Betrieb des Kraftwerks bedeute.


Anstatt ständig neues Kühlwasser aus der Elbe zu entnehmen, werde die Anlage mit der Kreislaufkühlung arbeiten.