Gesetzesänderung gelesen in der MO Nr.06
Mut zur Lücke
Am 01. März 2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Zusammen mit weiteren Neuverordnungen soll sie langfristig, auch vor dem Hintergrund der europäischen Vereinheitlichung, die alte StVZO ersetzen. Wahrscheinlich unbeabsichtigt bringt die Gesetzesänderung für die in der Praxis Betroffenen Irritationen und Verunsicherung mit sich. Das gilt auch für die Polizei. In den Dienststellen, aber auch privat, beispielsweise im Online-Forum
www.copzone.de
, diskutieren die beamten aufgeregt über die korrekte Umsetzung der FZV bei Kontrollen. Ein Sprecher des Baden-Würtembergischen Innenministeriums hat Motorrad Magazin MO gegenüber bestätigt, das die FZV zumindest eine erstaunliche Lücke aufweist: Für viele Motorradfahrer relevant ist der Umstand, Das Paragraf 18 der StVZO aufgehoben wurde. Anhand jenes Paragrafen sind bisher recht häufig 50 Euro Bußgeld erhoben sowie zusätzlich 3 Punkte im Flensburger Zentralregister eingetragen worden. Und zwar für laute Auspuffanlagen und den Tatbestand der dadurch erloschenen Betriebserlaubniss.
Das geht so jetzt nicht mehr. Übrig bleibt lediglich das Feststellen einer Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftsmäßigen Zustandes des Fahrzeugs. Bußgeld: 25 Euro. Punkte: Keine. Einer Sicherstellung des beanstandeten Auspuffanlage oder des Fahrzeugs widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Entscheidender Punkt: Von einem lauten Auspuff geht keine Gefahr aus. Im schlimmsten Fall kann der kontrolierende Beamte eine Mängelmeldung an die zuständige Zulasungsbehörde schicken. Das Fahrzeug muss dann innerhalb von 14 Tagen vorgeführt werden, in dem Zustand, in dem es laut Typengenehmigung für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde - also legal leise. Obwohl es so nun durchaus verhältnismäßig gelöst ist, soll im Juni ein Fachausschuss über ein schließen der Gesetzeslücke beraten.
Was hoffentlich nicht passieren wird