MN # Pressemitteilung vom 23/3/10; Lough Erne Bye Laws
MN # Pressemitteilung vom 23/3/10; Lough Erne Bye Laws
ERNE SYSTEM - Lough Erne Bye Laws (Nordirland) 1978.
MN # Pressemitteilung vom 23/3/10 von WI empfohlen. Quelle IWAI, Kommentar von Admin:
Die Lough Erne Gesetze erlauben das Festmachen an einer öffentlichen Anlegestelle für eine Höchstdauer von 48 Stunden.
Als Folge der ständigen Verletzung dieser Satzungen, beabsichtigt, Waterways Ireland, dass entschiedener vorgegangen werden wird, um das wachsende Problem in Angriff zu nehmen. In Zukunft werden persistente Täter strafrechtlich verfolgt.
Re: MN # Pressemitteilung vom 23/3/10; Lough Erne Bye Laws
Mooring an öffentlichen Anlegestellen
Liebe Leser,
In unseren Guides haben wir explizit über die Dauer des möglichen Moorings an den öffentlichen Anlegestellen, wie Jetties und Harbours, hingewiesen.
Das sind am Lough Erne 48 Stunden, am Shannon dagegen 5 Tage. Dies gilt auch für den B&B, soweit er in der Jurisdiktion von RoI bzw. den Shannon Bye Laws liegt.
Wie Sie ja gelesen haben, will WI nun am Erne diese Regel härter durchsetzen.
Dies dürfte sehr schwierig sein, denn wie aus dem IWAI Forum ersichtlich, sind eine Reihe von Skippern mit den 5 Tagen schon unzufrieden.
Dabei herrschte wenigstens am Erne bisher so etwas wie Law and Order.
Die einheimischen Skipper finden nichts dabei, wenn die öffentlichen Häfen wie z. B. Banagher, von den Privatbooten voll besetzt sind und die Mietboote deshalb bei den Jetties der Bootsvermieter Mooringfees bezahlen müssen.
Also diese Zeilen nur zur Information um Sie vor eventuellen Diskussionen zu schützen, melden Sie alle Unregelmäßigkeiten Ihren Bootsvermieter.
Allgemein ist es so, dass man außer in Irland fast überall Mooringfees bezahlen muss und damit regelt sich das Problem schon von selbst. Diese Zustände wie in Irland sind ja noch himmlisch, wie lange noch?
In Italien werden da schon mal 50 EURO pro Nacht verlangt und in Venedig müssen Sie mit 150 EURO rechnen. Da verstopft kein Langzeitlieger die Anlegestellen!