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WI 1/12 Spezial Information für alle Skipper (sollte wirklich jeder Skipper lesen)

WI 1/12 Spezial Information für alle Skipper (sollte wirklich jeder Skipper lesen)

Spezial Information für alle Skipper

Quelle IWAI, Kommentar von Admin

Lieber Leser,

Die nachfolgenden Informationen, Ankündigungen und Anweisungen von WI, der Navigationsbehörde von ganz Irland, sollten Sie unbedingt lesen und natürlich auch befolgen, sofern Sie dort Bootsurlaub machen wollen!

In unseren Kapitäns Handbüchern bzw. Waterway Guides sind diese Regeln (Verordnungen) weitgehend berücksichtigt.

http://www.iwai.ie/download/SpecialNoticetoMariners01_2012_RP.pdf

Re: Spezial Information für alle Skipper

http://www.carookee.net/forum/Bootsurlaub-Hausboote-IWS-4/11/Marinenanchricht_03_2012_Erne_Gebiet_Liegedauer_von_Schiffen_und_Booten.28655418;0;01105

Re: Spezial Information für alle Skipper

Spezial Information von WI für alle Skipper

Quelle WI/IWAI, Kommentar von Admin

 Anmerkung: Wie schon erwähnt, sind die "Regeln" auch in unseren Kapitäns Handbüchern im Detail erläutert.

Lieber Leser,

Die nachfolgenden Informationen wurden auszugsweise entsprechend frei bzw. sinngemäß übersetzt und stammen aus der o. a. Spezialinformation:


Die Plätze der Pumpoutstationen dürfen nicht zum normalen Liegen (Mooring) verwendet werden. Dort darf nur während des Pump Outs angelegt werden. Danach ist wie auch an den Tankstellen für Wasser und Diesel der Platz sofort wieder freizumachen.

Smartcards können auch für den elektrischen Landanschluss verwendet werden, wie er nun in Scarriff, Shannonbridge, Garrykennedy, Carrick und Ballina/Tipperary zur Verfügung steht.

Anleger für Passagierschiffe dürfen nicht benutzt werden, wenn die Ankunft eines Schiffs unmittelbar bevorsteht.

Die Anleger (Wartejetties) ober- und unterhalb von Schleusen dienen nur dem Zweck des Schleusens oder des Wartens bis die Schleuse frei wird und nicht dem längeren Liegen (Mooring).

Der Wellenschlag, den das Boot verursacht, sollte immer wieder durch einen Blick zurück beobachtet werden (Watch your Wash). Er kann für andere lästig und ungemütlich sein und Schäden verursachen. Dies ist besonders zu beachten:
* bei Vorbeifahrt an angelegten Booten
* bei Einfahrt in einen Hafen
* bei Anfahrt an einen Anlegesteg (Jetty)
* bei Vorbeifahrt an Anglern
* bei Vorbeifahrt an Erholungssuchenden am Ufer

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 5 km/h besteht:
* im Umkreis von 200 m von einer Brücke, einem Kai, Anlegesteg (Jetty) oder Hafen, Landungstelle, Dock, Pier

* im Umkreis von 100 m von einem festgemachten oder  ankernden Boot
* in der gesamten Shannon – Erne – Wasserstraße (SEW) bzw. B&B

Anmerk: 5 km/h sind maximal 1000 UpM. D.h. No Wash! Keine Heckwelle!


Im Ernesystem (River  und Lough Erne) müssen die gesetzlichen Beschränkungen auf 10 km/h beachtet, die auf Tafeln, in bestimmten Bereichen,  gezeigt, werden. Die o.a. Regeln gelten am Erne natürlich auch!

Anmerk: Bei den Tafeln mit "idle speed" muss so lamgsam als nur irgend möglich gefahren werden. Der Hebel (Throttle) darf nur eingeklickt (fast Leerlauf) sein.

Engstellen sind besonders anfällig für Ufererosion. An diesen Stellen sollte so langsam wie möglich gefahren werden, so, dass das Ruder gerade noch reagiert.

Zu beachten ist auch, dass man am Shannonsystem maximal 5 Tage an einem öffentlichen Anleger/Hafen liegen (Mooring) darf und am Ernesystem nur 48 Stunden. Details siehe Original.



Auf Kleinsegler sollte besonders Rücksicht genommen werden, da diese oft von übenden Jugendlichen gesteuert werden.

Ruderboote, Kanus aller Art haben geringe Freibordhöhe, so dass das Wasser schnell "überschwammt". Deshalb sollte man ihnen genug Platz lassen und auf minimalen Wellenschlag achten.

Schwimmen in befahrbaren Routen, besonders an Brücken ist verboten wegen der Gefahr, übersehen zu werden. Anm.: Man sollte sich aber nicht drauf verlassen, dass Einheimische dies beachten. Zum Teil ist es sogar ein "Sport", kurz vor dem Boot ins Wasser zu springen. Vor allem die Schiffschraube ist sehr gefährlich. Sollte man so einen Schwimmer spät entdecken, sofort den Hebel in Leerlauf stellen - auf keinen Fall versuchen, durch Hebel rückwärts zu "stoppen"! Diese Unsitte werden Sie besonders am Grand Canal vorfinden.

In der Republik Irland ist das Tragen von Schwimmwesten auf Booten unter 7 m Länge vorgeschrieben. Sie sollten aber auch auf größeren Booten getragen werden, besonders bei Schleusenmanövern, beim An- und Ablegen sowie beim Ankern. Anm.: ganz besonders auch auf Deck bei stürmischem Wetter und Wellenschlag, kurzum bei allen Manövern!


Auf den Armeeschießplatz in der Nähe von Boje 2 und 3 im Lough Ree ist zu besonders zu achten. Anm.: Am besten in weitem Abstand passieren. Eventuell hören Sie einen lauten Knall, wenn Sie Glück haben.

An der Portumna Drehbrücke sollte man nicht versuchen, die Gebühr bei Vorbeifahrt zu entrichten. Diese wird stets an den Anlegern eingesammelt.

Über die besonderen Voraussetzungen, die am Shannon stromab über die Navigationsgrenze (Killaloe) hinaus herrschen, muss man sich, wenn man eine Sondergenehmigung zum Befahren hat (!) , gründlich informieren.

Beim River Bann ist im Führer besonders der Abschnitt "Flow in the River" (Tidenbereich) zu beachten.

Auf elektrische Freileitungen, die die Wasserwege kreuzen, ist besonders zu achten. Man sollte keinesfalls Gegenstände oder Personen, die im Kontakt mit der Leitung stehen, berühren. Auch die Gefahr eines elektrischen Überschlags ist zu beachten. Keine Angeln benutzen.

In der Nähe von Unterwasserkabeln und –rohren darf nicht geankert werden.

Alle Skipper sollten sich auf dem laufenden halten, was die Markerumstellung in der Republik von rot/schwarz auf rot/grün anbetrifft. Die Toppzeichen bleiben in der Form wie gehabt: rund für die roten Backbordmarker, quadratisch für die (jetzt) grünen Steuerbordmarker. Weiße Pfeile zeigen zusätzlich auf die schiffbare Seite, also auf welcher Seite der Marker passiert werden muss

Der umsichtige Skipper verlässt sich nie auf eine einzelne Markierung. Insbesondere die schwimmenden Bojen können verdriftet sein. Gerade bei niederem Wasserstand lässt die Kette Spiel dafür; auch kann sich der Betonklotz, an dem die Boje verankert ist, sich durch Strömung, Sturm oder missbräuchliches Anlegen verschoben haben. Das Anlegen am Marker ist verboten.