die Winteranlegezeit in öffentlichen Häfen der o. g. Gewässer beginnt am 01.11.2012 und endet am 31.03.2013. Bootsführer/-eigner werden auf die damit verbundene Gebühr hingewiesen, ausstehende Zahlungen der Winteranlegegebühr von 63,50 sind bis zum 01.011.2012 zu begleichen. Bezahlung bei Waterways Ireland ist mit Scheck, Überweisung oder per Post möglich. Weiterhin sei auf die Zusatzverordnung 17 hingewiesen , besonders die 5 Tage Regelung findet nun Anwendung während dieser Zeit. Bootsführer die kein Wintermooring in Anspruch nehmen wollen, sollten die Liegezeiten für öffentliche Häfen beachten.
die Winteranlegezeit in öffentlichen Häfen der o. g. Gewässer beginnt am 01.11.2012 und endet am 31.03.2013. Bootsführer/-eigner werden auf die damit verbundene Gebühr hingewiesen, ausstehende Zahlungen der Winteranlegegebühr von 63,50 sind bis zum 01.011.2012 zu begleichen. Bezahlung bei Waterways Ireland ist mit Scheck, Überweisung oder per Post möglich. Weiterhin sei auf die Zusatzverordnung 17 hingewiesen , besonders die 5 Tage Regelung findet nun Anwendung während dieser Zeit. Bootsführer die kein Wintermooring in Anspruch nehmen wollen, sollten die Liegezeiten für öffentliche Häfen beachten.