Marinenachricht 18/2012, Grand Canal, Shannon Harbor, 5 - Tage Regelung
Hallo Forumfreunde,
alle Schiffsführer und Benutzer des Grand Canal werden daran erinnert, daß auf Grund anstehender Maßnahmen im Gebiet von Shannon Harbour beabsichtigt wird die Vorschrift No. 24/1988 durchzuführen:
Canalsatzung, 1986, Zusatzverordnung (21, 1 (d)) mit Wirkung ab dem 17.03.2012 gültig im Hafenbereich an allen befestigten Anlegestellen, betrifft den Abschnitt zwischen Schleuse 35 nach Osten bis zur Griffith Brücke.
Die Durchführung soll den Kanal für die Schiffahrt freihalten und die Ein- und Ausfahrt zum Hafen ermöglichen. Schiffe sollten nur unmittelbar am Anleger liegen und nicht in Zweier- oder Dreierpäckchen. Ausweichanlegemöglichkeiten gibt es stromauf der Griffith Brücke. Dort sollten Boote nur einzeln beiderseits der Kanalufer liegen um eine sichere Durchfahrt zu ermöglichen.
Zusatzverordnung (21, 1 (b)) besagt, daß ausreichend Fahrwasser für den Begegnungsverkehr frei bleiben muß. Anlegen ist gleichsam am Nordufer zwischen Schleuse 35 und 36 möglich.
Falsch liegende Boote werden östlich oder westlich dieses Bereiches verlegt, dies gilt auch für nicht registrierte Boote.
Bootsführer werden gebeten, diese Verordnung zu Unterstützen um eine bessere Nutzbarkeit des Hafens zu ermöglichen.
Gruß aus Unterfranken
Quelle: Waterways Ireland